Gesundheitsministerium gibt sich geschlagen
BERLIN (ks) | Das Bundesgesundheitsministerium hat den Kampf gegen den Erstattungsausschluss der Glinide aufgegeben. Nachdem das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Beanstandung des entsprechenden Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit deutlichen Worten für rechtswidrig befunden hat, will das Ministerium nicht weiterstreiten.
(Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2015, Az. L 7 KA 44/11 KL)











