Tschechien und UK dürfen Tierarznei versenden
"Länderliste" zum Arzneimittel-Versandhandel
Berlin (ks). Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Bundesanzeiger vom 20. Juli 2011 eine neue Übersicht zum Versandhandel mit Arzneimitteln nach § 73 Abs. 1 Satz 3 Arzneimittelgesetz publiziert. Damit dürfen nun aus Tschechien und dem Vereinigten Königreich auch Tierarzneimittel ohne gesonderte Erlaubnis nach Deutschland versendet werden.