ALTDATEN_DAZ/AZ

Betrieb von Autoschalter ist unzulässig

Die Abgabe von Arzneimitteln über den in einer Apotheke eingerichteten Autoschalter ist unzulässig. Mit diesem Leitsatz hat das Bundesverwaltungsgericht, wie bereits kurz gemeldet (DAZ Nr. 5, S. 22), den Betrieb von Autoschaltern an Apotheken zur Abgabe von Arzneimitteln für unzulässig erklärt und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg im Ergebnis bestätigt. Aufgrund seiner Bedeutung veröffentlichen wir die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Wortlaut.
(Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1998, Az.: BVerwG 3 C 6.97).Show more
Bundesverwaltungsgericht
29.03.1998, 15:16 Uhr

Editorial

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29.03.1998, 15:15 Uhr