DAZ aktuell

Arzneihaftung: Kabinettsentwurf beschlossen

BONN (im). Das Haftungsrecht für Arzneimittelschäden soll geändert werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Entwurf des Justizministers am 27. März beschlossen.

In diesem sollen außer dem Arzneimittelgesetz (AMG) weitere, ganz unterschiedliche Bereiche geregelt werden. Wesentliche Neuerung in der Gesetzesvorlage ist zum Beispiel die Einführung eines Auskunftsanspruches des Geschädigten gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmer (siehe AZ Nr. 14 vom 30. März). Ein Anspruch bestehe auch gegenüber den Behörden, die für die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln zuständig sind. Geschädigte können Ansprüche auch gegen mehrere Unternehmen richten, soweit für die Schädigung die Präparate verschiedener Firmen in Betracht kommen. Neu ist darüber hinaus die Einführung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld auch in der (verschuldensunabhängigen) Gefährdungshaftung, wenn eine schwerwiegende und dauerhafte Verletzung der Person vorliegt. Zugleich wird in der Regierungsvorlage eine Bagatellgrenze bei der verschuldensabhängigen Schmerzensgeldregelung eingeführt.

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