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Apotheken in Österreich: Ein bißchen weniger vom Paradies?

Bisher lebten Österreichs Apotheken und Apotheker in einem kleinen Winkel des Paradieses. Das Gesetz garantierte ihnen eine Art Bestandsschutz: Eine neue Apotheke wurde nur zugelassen, wenn die Zahl der von der künftigen Apotheke zu versorgenden Kunden mehr als 5500 Personen beträgt. Unter diese Zahl fielen die ständigen Einwohner aus einem Umkreis von vier Straßenkilometern. Ein am 23. März veröffentlichtes Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) stellt nun fest, daß diese Regelung einen übermäßigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit darstelle, der nicht durch öffentliches Interesse gerechtfertigt werden könne. Die entsprechende Passage des Apothekengesetzes wurde deshalb als verfassungswidrig erachtet und aufgehoben. Einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung zufolge dürfen Österreichs Pharmazeuten künftig selber beurteilen, ob ihnen der gewünschte Standort die Existenz sichert oder nicht. Mit diesem Urteil besteht allerdings noch lange keine Niederlassungsfreiheit in unserem Nachbarland. Denn nach wie vor wird eine Apothekenkonzession nicht erteilt, wenn die Entfernung zwischen der neuen und bestehenden Apotheken weniger als 500 m beträgt oder wenn eine bestehende Apotheke darlegt, daß durch die neue Konkurrenzapotheke der eigene Einzugskreis unter 5500 Einwohner fallen wird. Die etablierten Apotheken werden also weiterhin einen Winkel vom Paradies bewohnen und eine Art Existenzschutz vor "ruinösem Wettbewerb" genießen. Den österreichischen Kolleginnen und Kollegen scheint, so auch das Fazit der Neuen Zürcher Zeitung, "das normale Risiko des wirtschaftlichen Mißerfolgs nicht zumutbar" zu sein. Unser Kurzkommentar: "Oh, du mein Österreich".

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