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Bayerische Landesapothekerkammer: Apotheken unterstützen Organspendeaktion

MÜNCHEN (ms). Die Bayerische Landesapothekerkammer hat vor kurzem eine Aktion gestartet, um die Organspendebereitschaft der Bevölkerung zu stärken. In allen 3500 bayerischen Apotheken liegen ab sofort kostenlose Spendeausweise und Informationsbroschüren bereit. Nach den Worten von Dr. Hermann Vogel, dem Präsidenten der Bayerischen Landesapothekerkammer, ist es Ziel der Aktion, das am 1. Dezember 1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz voranzubringen. Dafür stelle sich die Apothekerschaft sehr gerne in den Dienst der Gesundheitspolitik.

Großer Bedarf an Organen Obwohl Umfragen zufolge der größte Teil der Bevölkerung nach dem eigenen Tod zur Organspende bereit wäre, sterben in Deutschland täglich sechs Menschen, weil sie kein Spenderorgan bekommen. Allein in Bayern warteten nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums letztes Jahr zum Beispiel 1632 nierenkranke Menschen auf eine Organspende. Nur 356 von ihnen erhielten ein neues Organ, in der Regel erst nach jahrelanger Wartezeit, weshalb die Zahl der Lebendspender zunimmt, die sich entschließen, ihren Verwandten oder engen Freunden ein Organ zu spenden.

Spendeausweis dokumentiert Willen Das neue Transplantationsgesetz hat zwar die Organentnahme erleichtert, denn §4 sieht vor, daß die nächsten Angehörigen über die Organentnahme entscheiden können, wenn der Verstorbene keine schriftliche Erklärung hinterlassen hat. Das kommt häufig vor, denn nur etwa jeder zehnte Deutsche besitzt einen Organspendeausweis. Die Angehörigen entscheiden sich aber oftmals gegen eine Organentnahme, vor allem dann, wenn sie von der Nachricht überrascht werden, daß ein naher Verwandter gestorben ist. Um hier Abhilfe zu schaffen, fördert das Transplantationsgesetz den Gedanken, daß sich jeder Mensch mit dem Thema Organspende befaßt und seinen Willen dokumentiert. Nach §2 soll nämlich die Bevölkerung "über die Möglichkeiten der Organspende, die Voraussetzungen der Organentnahme und die Bedeutung der Organübertragung" aufgeklärt und Organspendeausweise bereitgehalten werden.

Amtliches Muster kommt - alte Ausweise bleiben gültig Nach § 2 Abs.5 Transplantationsgesetz kann das Bundesministerium für Gesundheit durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift mit Zustimmung des Bundesrates ein offizielles amtliches Muster für einen Organspendeausweis festlegen. Mitte dieses Jahres, so Regierungsrat Bernhard Seidenath vom Bayerischen Gesundheitsministerium, werde man mit einem solchen offiziellen Ausweis in der Größe des Personalausweises rechnen müssen. Die jetzt in den Apotheken erhältlichen Spendeausweise behielten aber ihre Gültigkeit, betonte Seidenath. Die Erklärung zur Organspende sei nämlich formfrei gültig. Im Prinzip genüge bereits ein Blatt Papier mit Datum und Unterschrift, auf dem man sich zur Organspende bekennt. Jederzeit sei es möglich, einzelne Organe wie etwa die Augenhornhaut von der Organspende auszuschließen.

Schwachstelle Krankenhaus Nach §11 Abs.4 Transplantationsgesetz sind die Krankenhäuser verpflichtet, Hirntote, die als potentielle Organspender in Frage kommen, dem jeweils zuständigen Transplantationszentrum mitzuteilen. Das geschehe nicht im ausreichenden Maße, denn für viele im Krankenhaus sei die Organentnahme ein belastender Akt und es gebe ja auch keine Strafen für Krankenhäuser, die nicht mitmachten, sagte Prof. Dr. Walter Land, Leiter der Transplantationschirurgie am Münchner Klinikum Großhadern. Diese Einschätzung Lands teilte der Münchner Transplantationskoordinator Dr. Detlef Boesebeck, der die Krankenhäuser im Bereich Südbayern koordiniert. Von den 120 Krankenhäusern mit Intensivstation hätten letztes Jahr lediglich 30 aktiv an der Organspende teilgenommen. Nur in den Krankenhäusern funktioniere es, wo es vom Chefarzt bis zum Krankenhausseelsorger Gruppen gebe, die sich um das Thema Organspende kümmerten, sagte Boesebeck.

Das "spanische Modell" Der bayerische Freistaat besitzt wie die anderen Bundesländer die Kompetenz, das Transplantationsgesetz durch entsprechende Ausführungsgesetze zu "verfeinern". Damit hätte man die rechtlichen Möglichkeiten, so Bernhard Seidenath, die Verpflichtung der Krankenhäuser zur Meldung von Organspendern durchzusetzen. Das bayerische Gesundheitsministerium setze auf das erfolgreiche "spanische Modell". In Spanien gebe es ebenso wie in Österreich in jedem Krankenhaus einen Transplantationsbeauftragten, der als Ansprechpartner für die enge Verbindung von Krankenhaus und Transplantationszentrum sorge. Auf diese Weise ließen sich die vorhandenen Mißstände viel besser beseitigen als durch Sanktionen, sagte Seidenath.

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