Sanicare darf nicht auf die Zuzahlung verzichten
BERLIN (ks). Der Sanicare-Versandapotheke in Bad Laer bleibt es auch weiterhin verwehrt, gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Mitgliedern Zuzahlungsgutscheine anzubieten, zu gewähren oder einzulösen um damit GKV-Versicherten die Zuzahlung zu ersparen. Einen entsprechenden Beschluss traf kürzlich das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück.(Beschluss des VG Osnabrück vom 17. März 2008, Az.: 6 B 73/07 – nicht rechtskräftig)