Kasse muss für nicht zugelassenes Arzneimittel zahlen
LSG: Ausnahme bei notstandsähnlicher Situation
Berlin (ks). Eine gesetzliche Krankenkasse muss ihre Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel versorgen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am 12. März veröffentlichten Urteil (Urteil vom 15. Januar, Az.: L 1 KR 51/05).