Wegfall des Heimgesetzes
Auswirkungen auf die Heimversorgung durch Apotheken?Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform zum 1. September 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Heimrecht auf die Bundesländer übertragen worden. Bisher haben die Bundesländer nur vereinzelt neues Länderheimrecht verabschiedet: In Baden-Württemberg wurde das Heimgesetz zum 1. Juli 2008 durch ein Landesheimgesetz ersetzt, in Bayern ab 1. August 2008 durch ein Pflege-Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), und in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2009 durch das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). In den übrigen Bundesländern gilt weiterhin das Bundes-Heimrecht. Für die Apothekenpraxis dürfte allerdings alles beim Alten bleiben.