Das Kreuz mit dem Kreuz
Austausch bei Schilddrüsenhormonpräparaten?
Von Jörg Hohmann
Der Begriff "aut idem" (lat.) bedeutet "oder ein Gleiches". Ein Arzt erlaubt dem Apotheker durch den Vermerk "aut idem" auf einem Rezept, ein anderes als das namentlich verordnete Arzneimittel abzugeben. Die in § 129 Absatz 1 SGB V geregelte Aut-idem-Substitution von zulasten der GKV verordneten Arzneimitteln soll das Wirtschaftlichkeitsgebot konkretisieren. Für Mediziner und Apotheker bringt diese Regelung erhebliche Probleme im praktischen Alltag mit sich. Mancher Arzt muss sich entscheiden: Wenn er das "Aut-idem-Feld" ankreuzt und somit die Substitution ausschließt, belastet er sein Budget und muss finanzielle Regresse befürchten; unterlässt er dieses, trägt er das Haftungsrisiko für eventuelle Schäden. Zudem verlagert sich das Diskussionspotenzial in die Apotheke, wenn der Arzt die Substitution erlaubt, und führt dort zu unzufriedenen Kunden oder zu einem unerlaubten Austausch, was die Gefahr einer Retaxierung birgt.