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BGH fordert Alleinerziehende

Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ihres Kindes müssen geschiedene Alleinerziehende im Regelfall Vollzeit arbeiten, so der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil. Wer dennoch Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner erhebt, muss nachweisen, dass keine Betreuung des Kindes möglich ist.

Eine Abstufung der familiären Betreuungsansprüche von Kindern im Kindergarten / Vorschulalter, Kindern im Grundschulalter und älteren Kindern / Jugendlichen sieht der BGH nicht mehr vor. Nun lastet noch mehr Verantwortung und Detailarbeit auf den Gerichten der unteren Instanzen, die die Lebensumstände der beiden Expartner und ihrer neuen Familien – oft gibt es ja auch Kinder aus weiteren Partnerschaften – sowie die konkreten Betreuungsangebote vor Ort prüfen und abwägen müssen.

"Dieses Urteil macht noch einmal deutlich, dass die Gehälter von Frauen nicht länger unter dem Aspekt "Zuverdienst" gesehen werden dürfen", so ADEXAs Erste Vorsitzende Barbara Neusetzer zum BGH-Urteil. "Immer mehr alleinerziehende Mütter müssen mit ihrem Arbeitseinkommen sich und ihre Kinder ernähren. Es darf nicht sein, dass dies wegen der schlechten Verdienstmöglichkeiten nur mit staatlicher Unterstützung möglich ist." Außerdem zeige sich, dass ein gutes Betreuungsangebot immens wichtig ist – der BGH setze dies offenbar schon als Normalfall voraus, so Neusetzer.

In diesem Zusammenhang sind die Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Armutsrisiko von Kindern interessant: Die meisten der rund zwei Millionen armutsgefährdeten Kinder leben mit alleinerziehenden Eltern – und mehr als jedes dritte Kind von Alleinerziehenden ist von Armut bedroht. Staatliche Transferleistungen sind für jede dritte Alleinerzieher-Familie die Haupteinkommensquelle, bei Zwei-Eltern-Familien trifft dies nur auf vier Prozent zu.

Altersabsicherung wichtig

"Neben dem laufenden Arbeitseinkommen wird auch die eigene Altersvorsorge für Frauen immer existentieller", sagt Neusetzer. "Deshalb ist auch der Tarifvertrag von ADEXA und ADA zur betrieblichen Altersvorsorge mit Arbeitgeberbeitrag und dem Zuschuss bei Entgeltumwandlung so wichtig. Es ist für die Tarifkommission unverständlich, warum die TGL Nordrhein ebenso wie die Arbeitgeber in Sachsen die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt haben."


Dr. Sigrid Joachimsthaler

Tarifliche Altersvorsorge


Infoabende: Termine und Details bei: www.adexa-online.de



DAZ 2011, Nr. 32, S. 74

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