Ungedeckelt ist rechtmäßig
Klage gegen Beitragsordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe erfolglos
MÜNSTER (ks). Die umsatzbezogene ungedeckelte Beitragsbemessung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) ist rechtmäßig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und wies damit den Antrag eines Apothekers auf Zulassung der Berufung gegen das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Münster zurück. Der Apotheker aus Tecklenburg muss damit weiterhin mit Kammerbeiträgen von rund 140.000 Euro jährlich leben. (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. November 2012, Az.: 17 A 1696/12)