Rx-Boni-Verbot im Einklang mit Europarecht
Entscheidungsgründe liegen vor
KARLSRUHE (ks). Bereits am 22. August 2012 hatte der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes seine Entscheidung getroffen: Auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Versandapotheken mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat an Endverbraucher in Deutschland abgeben, gelten die deutschen Vorschriften für den Apothekenabgabepreis. Doch erst jetzt liegen die Gründe des Beschlusses vor.