Die nächste AMG-Novelle rollt an
Bundesgesundheitsministerium sorgt für Klarstellungen zum Bestandsmarktaufruf
Berlin (ks). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legt wieder Hand am Arzneimittelrecht an: Ein frischer Entwurf für ein "Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" ist letzten Donnerstag den Verbänden zur Stellungnahme übersandt worden. Unter anderem soll klargestellt werden, dass für eine Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarktes grundsätzlich dieselben Regeln gelten wie für die frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel.