Neben E-Rezept-Einlösung

Ein weiterer Anwendungsfall für das CardLink- Verfahren

20.02.2024, 07:00 Uhr

So funktioniert das CardLink-Verfahren: Das NFC-fähige Handy der Patient*innen fungiert als mobiles Kartenlesegerät. (Foto: imago images / Funke Foto Services)

So funktioniert das CardLink-Verfahren: Das NFC-fähige Handy der Patient*innen fungiert als mobiles Kartenlesegerät. (Foto: imago images / Funke Foto Services)


Die Idee für das CardLink-Verfahren stammt ursprünglich von den Arzneimittelversendern, die sich einen rein digitalen Einlöseweg für E-Rezepte gewünscht haben. Denn der existiert mit der Gematik-App nur theoretisch. Neben der ortsunabhängigen Zuweisung von E-Rezepten gibt es aber noch einen weiteren möglichen Anwendungsfall für das CardLink-Verfahren, und zwar mit echtem Mehrwert für die Patient*innen.

Das E-Rezept ist in den Arztpraxen angekommen. Immer mehr Einrichtungen bieten an, E-Rezepte über die Webseite zu bestellen. Patient*innen können diese mittels Gematik-App einer (Versand)-Apotheke ihrer Wahl zuweisen oder mit Hilfe der Versichertenkarte (eGK) in der Apotheke vor Ort abrufen lassen. Aber die schöne neue digitale Welt hat einen ganz großen Wehrmutstropfen. War die versicherte Person im jeweiligen Quartal noch nicht in der Praxis und hat die Karte einlesen lassen, geht gar nichts. Dann erhält sie von der Praxis statt einer elektronischen Verordnung die Nachricht, doch bitte die Karte vorbeizubringen. Erst dann könne das E-Rezept ausgestellt werden. Einen echten Mehrwert könnte hier das CardLink-Verfahren schaffen.

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Moment mal! Geht es beim CardLinkVerfahren nicht darum, einen ortsunabhängigen Abruf von E-Rezepten mittels eGK zu ermöglichen, weil die Versender beim derzeit am häufigsten verwendeten Einlöseweg, dem Stecken der Karte in der Apotheke vor Ort, außen vor sind und sich einen „rein digitalen“ Einlöseweg wünschten? Genau, darum geht es. Bricht man das CardLink-Verfahren aber auf das Wesentliche herunter, fungiert dabei vereinfacht gesagt das NFC-fähige Handy der Patient*innen als mobiles Kartenlesegerät. Die Versichertenkarte, die ebenfalls NFC-fähig sein muss, wird an das Handy gehalten, auf dem eine entsprechende App installiert ist. Dieses kann sich über den CardLink, der in einem Rechenzentrum betrieben wird, mit dem Konnektor einer Apotheke verbinden und nach einem Versichertenstammdatenabgleich die E-Rezepte vom Fachdienst abrufen. Eine Pin wird nicht benötigt, man braucht lediglich die Kartennummer zur Legitimation. 

Genauso gut könnte sich das Handy aber eben auch mit einem Konnektor verbinden, der in einer Arztpraxis steht und von dort den Versichertenstammdatenabgleich durchführen. Also exakt das, was passiert, wenn die Versichertenkarte in der Arztpraxis ins Lesegerät gesteckt wird.

Für Videosprechstunden und Hausbesuche

Im Gegensatz zum Einlösen von E-Rezepten, wo es ja mit der Gematik-App bereits einen rein digitalen, wenn auch nicht besonders anwenderfreundlichen Weg gibt, wäre das eine wirkliche Neuerung, die beispielsweise auch bei Videosprechstunden oder Hausbesuchen zum Einsatz kommen könnte. Um das CardLink-Verfahren entsprechend weiterzuentwickeln, soll es den Entwicklern zufolge auch schon Gespräche mit Anbietern von Praxissoftware, Heimen und Krankenkassen geben.

Was CardLink für die Apotheke angeht, liegt die zugehörige Spezifikation der Gematik seit Ende Januar zur Kommentierung vor. Steht die Spezifikation, können Hersteller- und Anbieterzulassung erfolgen.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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