BtM-Verschreibungspflicht für Tilidin/Naloxon
Retardierte Arzneiformen sind nicht betroffen
Ab dem 1. Januar 2013 werden Tilidin/Naloxon in schnell freisetzenden Arzneiformen der BtM-Verschreibungspflicht unterstellt, so fordert das die 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (26. BtMÄndv), die im Juli dieses Jahres beschlossen wurde. Hintergrund ist, dass Tilidin-haltige Lösungen mit schneller Wirkstofffreisetzung trotz des Zusatzes von Naloxon immer wieder mit gefälschten Rezepten missbräuchlich erworben wurden.


