Öffnung für ausländische Apotheken
Der Rahmenvertrag nach § 129 SGB V wird angepasstBerlin (ks). Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich kurz vor Weihnachten auf eine Neufassung des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V geeinigt. Danach sollen künftig deutsche und ausländische Apotheken dem Rahmenvertrag beitreten können. Zudem sind Neuregelungen zur Aut-idem-Austauschbarkeit biologischer Arzneimittel vorgesehen. Der Vertrag soll nach Unterschriftsleistung der Vertragspartner rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.