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Erste Aufträge zur Kosten-Nutzen-Bewertung

BERLIN (ks). Zwei Monate nachdem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) seine Methoden zur Bewertung von Kosten-Nutzen-Verhältnissen vorgelegt hat, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entsprechende Aufträge an das Kölner Institut erteilt.

Der erste am 17. Dezember beschlossene Auftrag sieht vor, dass das IQWiG die Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses von bestimmten Wirkstoffen zur Behandlung der Depression (Venlafaxin, Duloxetin, Bupropion und Mirtazapin) im Vergleich zu weiteren zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähigen medikamentösen Behandlungen vornimmt.

Der zweite Auftrag bezieht sich auf die Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses von Clopidogrel in Kombination mit Acetylsalicylsäure (ASS) im Vergleich zur ASS-Monotherapie bei akuter Herzkrankheit sowie von Clopidogrel als Monotherapie im Vergleich zu ASS-Monotherapie bei der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit. Hierzu liegen abgeschlossene Nutzenbewertungen vor, deren Ergebnisse einfließen sollen.

Die Kosten-Nutzen-Bewertung kann Grundlage für die Festsetzung eines Höchstbetrages durch den GKV-Spitzenverband für nicht-festbetragsfähige Arzneimittel sein. Die Regelung gibt dem G-BA zudem die Möglichkeit, eine Kosten-Nutzen-Bewertung in geeigneten Fällen auch als Grundlage für Beschlüsse über Verordnungseinschränkungen und Therapiehinweise umzusetzen.

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