Rahmenvertrag: DAV beschließt Änderungen
Kompromiss zur Mehrkostenregelung und zum Austausch von Arzneimitteln mit gleichen N-Größen abgesegnet
Berlin (ks). Der Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hat am 16. Februar der mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelten Neufassung des Rahmenvertrags zur Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V zugestimmt. Dabei geht es insbesondere um die Umsetzung der Mehrkostenregelung und den Austausch "identischer Packungsgrößen". Die zuständigen Gremien des GKV-Spitzenverbandes hatten der zu Monatsbeginn gefundenen Einigung bereits in der Woche zuvor zugestimmt.