Gericht moniert Bezeichnung "aponorm"
BERLIN (ks). Das Landgericht Köln hält die Art und Weise, wie die Wepa Apothekenbedarf GmbH ihre Marke "aponorm®" bzw. "aponorm® verpackt" verwendet, für geeignet, Apotheker in die Irre zu führen. Daher hat es der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage eines Konkurrenz-Anbieters stattgegeben. Allerdings hat Wepa gegen das Urteil Berufung eingelegt, es ist damit nicht rechtskräftig.(Landgericht Köln, Urteil vom 9. Dezember 2010, Az.: 31 O 25/10)