Kassen droht bei unberechtigter Rechnungskürzung Rabattverlust
LSG Hamburg: Anspruch auf Apothekenabschlag kann teilweise verloren gehen
Hamburg (ks/lk). Einen wichtigen Teilerfolg in den monatlichen Abrechnungsauseinandersetzungen zwischen Apothekern und Krankenkassen hat jetzt der Hamburger Apothekerverein vor dem Landessozialgericht (LSG) Hamburg erstritten: Bei unberechtigten Kürzungen müssen die Krankenkassen ab sofort einen Teilverzicht auf den Apothekenabschlag fürchten, wenn sie erst verspätet zahlen. Doch damit will sich Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, nicht zufrieden geben. "Ich habe Revision beim Bundessozialgericht eingelegt und bin zuversichtlich, dass wir dort in vollem Umfang Recht erhalten." (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 12. Juli 2011, Az.: L 1 KR 34/09)