Wirtschaft

Neue Grenzwerte 2012

Bis zu 593 Euro gehen an die Krankenkasse

(bü). Ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung für das Jahr 2011 noch "historisch" gesunken (das gab es seit 1949 nicht), so kehrt für das kommende Jahr wohl Normalität zurück. Die Bezugsgrößen und Bemessungsgrenzen steigen für das Jahr 2012 mit hoher Wahrscheinlichkeit. So sollen künftig betragen:
  • die Jahresarbeitsentgeltgrenze ("Versicherungspflichtgrenze") in der Krankenversicherung 50.850 statt 49.500 Euro. Das ergibt Monatsbeträge von 4237,50 Euro statt 4125,00 Euro.

  • die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 45.900 Euro statt 44.550 Euro im Jahr. Das entspricht monatlich 3825,00 Euro statt 3712,50 Euro.

  • die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 67.200 Euro = 5600 Euro im Monat statt 66.000/5500 Euro.

  • der Gesamt-Beitragssatz zur Krankenversicherung weiterhin 15,5 Prozent – wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozent und die Arbeitgeber 7,3 Prozent tragen (entsprechend ist die Aufteilung bei Rentenbeziehern zulasten der Rentner). Der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent für die Krankenversicherten soll unverändert bleiben.

  • Die Krankenversicherungs-Höchstbeiträge sollen im Jahr 2012 statt 575,43 Euro dann 592,88 Euro im Monat betragen. Davon tragen die Arbeitnehmer 313,65 Euro und die Arbeitgeber (Rententräger) 279,23 Euro.

  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird weiterhin 3 Prozent ausmachen. Die neuen Höchstbeiträge: statt 165,00 Euro dann 168,00 Euro monatlich, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.

  • Die Minijob-Grenze bleibt unverändert bei 400 Euro monatlich.

  • Ebenso wird die Geringverdiener-Grenze (bedeutsam für Auszubildende) von 325 Euro monatlich nicht angehoben. Bei Ausbildungsvergütungen bis zu diesem Satz trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein.

  • Unverändert 400 Euro beträgt im nächsten Jahr auch die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Erwerbsminderungs- beziehungsweise Altersrentner. Zweimal pro Jahr kann das Doppelte dieses Grenzwertes verdient werden.

  • Unverändert bleibt auch die Einkommensgrenze, bis zu der Ehegatten und Kinder kostenfrei mitversichert sein können: Sie beträgt 365 Euro monatlich, für Minijobber 400 Euro.



AZ 2011, Nr. 39, S. 4

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