Das Fiasko geht weiter: Aus für Pick up-Vorschlag der ABDA
Verfassungsressorts sagen Nein – Ratlosigkeit macht sich breit
BERLIN (cr). Es war als der große Befreiungsschlag angekündigt: Auf dem Apothekertag 2011 deutete die ABDA an, endlich einen Königsweg gefunden zu haben, um Pick up-Stellen auch unterhalb der Schwelle eines generellen Verbots in den Griff zu bekommen. § 24 der Apothekenbetriebsordnung, der das Betreiben von Rezeptsammelstellen einem Genehmigungsvorbehalt unterwirft, sollte auf Pick up-Stellen erweitert werden. Nun ist die ABDA offensichtlich auch mit diesem Vorschlag gescheitert. Widerstand kommt, wie es heißt, weiterhin aus den Verfassungsressorts des BMJ und des BMI.