Neue Lieferengpässe?
Neuregelungen für Arzneimittel- und Wirkstoffimport bereiten Probleme
Andrea Schmitz | Die auf den ersten Blick eher harmlos erscheinenden Ergänzungen der Vorschrift des § 72 a Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG), die im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften das 2. AMG-Änderungsgesetz oder gemeinhin auch als "16. AMG-Novelle" bezeichnet werden, stellen die pharmazeutischen Unternehmer ab diesem Sommer vor große Herausforderungen und Probleme. Sinn und Zweck ist die Sicherstellung, dass auch in Drittstaaten hergestellte Arzneimittel oder Wirkstoffe nur eingeführt werden dürfen, wenn sie nach GMP-Regeln hergestellt und überwacht worden sind. Das war bislang bereits so. Es ist allerdings nun zu befürchten, dass es aufgrund der Neuregelungen im Hinblick auf den Import von Wirkstoffen aus Drittstaaten zu Lieferengpässen kommen wird. Jedoch, was ist der Hintergrund dieser Befürchtungen?