AOK nimmt Klage gegen AZ-Kommentar zurück
Kammergericht: "Berufung ist offensichtlich unbegründet"
BERLIN (cr). Die AOK Baden-Württemberg ist auch vor dem Kammergericht Berlin damit gescheitert, der Apotheker Zeitung (AZ) und ihrem Herausgeber Dr. Klaus G. Brauer das Wort zu verbieten. Klauseln in Rabattverträgen, die dramatische Defizite bei der Arzneimittelversorgung AOK-versicherter Patienten provozieren können, dürfen auch weiterhin als "zynisch" und "menschenverachtend" bezeichnet werden.