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PKA-Prüfung


  • Anmeldung zur Abschlussprüfung für PKA im Sommer 2013

Der schriftliche Teil der nächsten Abschlussprüfung für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte wird am 14. Mai 2013 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte durchgeführt.

Der mündlich/praktische Teil der Abschlussprüfung wird im Juni 2013 an den Berufsschulen Augsburg, München, Nürnberg und Regensburg stattfinden. Genauer Zeitpunkt und Ort werden rechtzeitig vom jeweiligen Prüfungsausschuss an den Berufsschulen bekannt gegeben.

Zur Prüfung können diejenigen Auszubildenden zugelassen werden, die die Ausbildungszeit regulär zurückgelegt haben oder deren Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Bei entsprechenden schulischen und/oder betrieblichen Leistungen ist eine Teilnahme an der Prüfung mit vorzeitiger Zulassung möglich. Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung muss vor Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Bayerischen Landesapothekerkammer beantragt werden (siehe Handbuch der Bayerischen Landesapothekerkammer – Ausbildung der PKA – Leitfaden für die Ausbildung der PKA S. 4 und 5 "Verkürzung der Ausbildungszeit").

Die Anmeldepflicht durch den Ausbildenden und die Anmeldefrist besteht auch für Personen, die eine Wiederholungsprüfung ablegen wollen.

Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich bis spätestens 1. April 2013 bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesapothekerkammer eingehen. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden. Gültig sind auch per Fax übersandte Anmeldungen: (0 89) 92 62-66.

Das Anmeldeformular ist dem Rundschreiben der Bayerischen LAK beigefügt oder kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer heruntergeladen werden (www.blak.de > Mitglieder > Ausbilden > PKA > (siehe) Ausbildungsnachweis und Prüfung.

Die Anmeldung muss durch den Ausbildenden erfolgen und auch vom Auszubildenden unterschrieben werden. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen (bitte keine Originale einsenden!):

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung für PKA.

2. Das Zeugnis der 2. Berufsschulklasse.

3. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs (8 Doppelstunden – bei Ersthelferkursen, die länger als 2 Jahre zurückliegen, ist ein Auffrischungskurs von 4 Doppelstunden erforderlich, bei Ersthelferkursen, die länger als 2 ½ Jahre zurückliegen, ist ein neuer Kurs von 8 Doppelstunden notwendig).

4. Bei Auszubildenden in Krankenhausapotheken ist eine Bestätigung für die Zeit, die in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet wurde, erforderlich (10 Wochen ohne Urlaub pro Ausbildungsjahr).

5. Kopie der Überweisung der Prüfungsgebühr.

Gemäß § 37 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz ist für Auszubildende die Teilnahme an der Abschlussprüfung gebührenfrei.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 60,- € ist von der Apothekenleitung bis zum genannten Anmeldeschluss unter Angabe des Prüfungsteilnehmers auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Kto. Nr. 1 110 977, BLZ 300 606 01) zu überweisen.

Diese Information in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit den Ausbildungsnachweisen wird von den Prüfungsausschüssen durchgesehen. Der Termin zur Abgabe wird rechtzeitig in der Berufsschule bekannt gegeben.

Ausbildende melden Interessenten an einer Wiederholungsprüfung bis 1. April 2013 formlos mit Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Interessenten an einer Wiederholungsprüfung, die die betriebliche Ausbildung bereits abgeschlossen haben, melden sich selbst bis 1. April 2013 formlos mit der Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Die nochmalige Einreichung genannter Unterlagen ist nicht notwendig. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung fällt keine erneute Prüfungsgebühr an.



DAZ 2013, Nr. 5, S. 104

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