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Rückzahlung für die Apotheker: Der Kassenabschlag wird rückwirkend auf 1,75 Euro gesenkt. (Foto. bilderbox)

Rückzahlung für die Apotheker: Der Kassenabschlag wird rückwirkend auf 1,75 Euro gesenkt. (Foto. bilderbox)

Schiedsstelle

Kassenabschlag sinkt rückwirkend auf 1,75 Euro

Berlin - Die langen und zähen Verhandlungen zur Neufestsetzung des Kassenabschlags sind zu einem Ende gekommen. Am 21. Dezember vortierte die Schiedsstelle unter Vorsitz von Dr. Rainer Daubenbüchel für eine Absenkung des Kassenabschlags nach § 130 Abs. 1 von derzeit 2,30 Euro auf 1,75 Euro.

Der Abschlag soll rückwirkend für das Jahr 2009  gelten. Legt man die in diesem Jahr abgegebene Zahl von rund 570 Millionen Packungen zugrunde, so entspricht dies einer Summe von 314 Millionen Euro, die von den Kassen an die Apotheken zurückfließen müssten. Laut Deutschem Apothekerverband entspreche dies einer Netto-Summe von 200 Millionen Euro. Rein rechnerisch würde dies eine Rückzahlung pro Apotheke von rund 9.300 Euro betragen.
Die Krankenkassen können gegen diesen Schiedsspruch allerdings Einspruch einlegen.

Noch Anfang Dezember rang die Schiedsstelle um eine Entscheidung. Sogar das Bundesgesundheitsministerium versuchte zu intervenieren. In einem Brief wies es darauf hin, dass es eine Absenkung nicht für gerechtfertigt hielt.
Die Schiedsstelle lies sich offenbar nicht davon beeinflussen. Mitausschlaggebend für die aktuelle Entscheidung der Schiedsstelle dürfte der enorme Mehraufwand gewesen sein (Personalkosten, Beratungsleistungen), den die Apotheken aufgrund der Rabattverträge in den letzten Jahren leisten mussten. 

Peter Ditzel / 21.12.2009, 18:07 Uhr

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