Apotheker ins Gefängnis

Bier verweigert – Apotheker rächte sich mit Spritze

Berlin/Bonn - 01.09.2011, 15:04 Uhr


Ein Bonner Apotheker muss für 14 Monate ins Gefängnis: Er hatte vor einem Jahr Gäste einer Gaststätte mit Phosphorsäure bespritzt, weil ihm zuvor ein Bier verwehrt worden war. Dies entschied in dieser Woche das Landgericht Bonn.

Der Apotheker wurde am späten Abend des 18. August 2010 in einer Bonner Gaststätte bei der Bestellung eines Bieres abgewiesen. Sehr aufgebracht ging er heim, nahm eine Kunststoffspritze und befüllte sie mit mindestens 65-prozentiger Phosphorsäure. Wieder bei der Gaststätte angekommen, spritzte er die Säure durch ein Fenster und traf dabei zwei Gäste. Dies hatte Folgen: Ein getroffener Gast verspürte daraufhin ein starkes Brennen an seinem linken Arm, der zweite Gast trug schorfartige Verletzungen rechtsseitig davon – an Arm, Oberkörper und Hals.

Vom Amtsgericht Bonn wurde der Apotheker daraufhin wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Bonn verwarf am vergangen Dienstag die von dem Apotheker eingelegte Berufung. Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte das Gericht zu seinen Gunsten, dass er die Tat gestanden hatte.

Allerdings fielen seine nicht unerheblichen Vorstrafen ebenfalls schwer ins Gewicht: So hatte der Apotheker vor einiger Zeit bereits geplant, einen Anschlag im Zusammenhang mit Phosphorsäure auf seine ehemalige Freundin zu verüben. Er flog jedoch frühzeitig auf, so dass die Umsetzung seines Plans verhindert werden konnte.

Zu Lasten des Apothekers wertete das Gericht auch, dass er nur die ihm bereits nachgewiesenen oder unmittelbar bevorstehenden Nachweise zugab. So hatte er die Tat im erstinstanzlichen Prozess bestritten und zu Beginn des Landgerichtsprozesses behauptet, bei der verspritzten Flüssigkeit habe es sich um Urin gehandelt. Erst als ein Sachverständigengutachten den Beweis erbrachte, dass es sich um Phosphorsäure handelte, gestand er die Tat.

Jetzt prüft die Apothekerkammer Nordrhein, ob der Apotheker seine Approbation behalten kann. Dort ist man sich sicher: Der Apotheker sei mit diesem strafrechtlichen Verhalten zukünftig nicht mehr in der Lage, als Pharmazeut tätig zu sein, so ein Sprecher der Kammer gegenüber DAZ.online.


Juliane Ziegler


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