Gesundheitspolitik

Korruptionsprozess beendet

Arzt und Apothekerin zahlen Geldauflage

BERLIN (ks) | Das Strafverfahren gegen einen früher bei der Charité angestellten Oberarzt und eine Apothekerin wegen des Verdachts auf besonders schwere Bestechung bzw. Bestechlichkeit ist vorläufig eingestellt worden. Die Angeklagten haben sich mit Staatsanwaltschaft und Gericht darauf geeinigt, eine Geldauflage von jeweils 10.000 Euro an die Staatskasse zu zahlen. Ist das Geld eingegangen, ist das Verfahren endgültig eingestellt.

Seit 13. Februar mussten sich die Apothekerin und der Arzt vor dem Landgericht Berlin verantworten (s. AZ Nr. 8, S. 1). Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, dass die Apothekerin dem Arzt bzw. der Ambulanz, in der er tätig war, elektronische Geräte im Wert von rund 30.000 Euro überlassen hatte – im Gegenzug soll sie Rezepte zugewiesen bekommen haben. Dabei ging es um Taten aus den Jahren 2009 bis 2012.

Die Einlassungen der Angeklagten und die Beweisaufnahme ließen die schweren Vorwürfe der Staatsanwaltschaft jedoch bröckeln. Zwar unterhielt die Apothekerin tatsächlich ein Notfalldepot mit Fertigarzneimitteln, die vornehmlich als Begleitmedikation zu einer Krebstherapie zum Einsatz kommen, in der Ambulanz. Und sie sorgte wirklich für Drucker, PCs, Laptops, Scanner und Faxgeräte. Allerdings habe es sich seitens der Apotheke um Geschenke gehandelt, die in keinem Zusammenhang zu dem viel früher eingerichteten Notfalldepot gestanden hätten, hatte die Verteidigung erklärt. Der Arzt betonte, dass er sich ­keinesfalls persönlich bereichert habe. Er räumte jedoch ein, damals etwas „naiv“ gewesen zu sein. Heute würde er nicht mehr so handeln.

Im Lauf der weiteren Beweisaufnahme, bei der etwa der Steuer­berater der Apothekerin und Charité-Krankenschwestern befragt wurden, änderte sich offensichtlich die Sicht der Staatsanwaltschaft auf die Dinge. Sie ging nicht mehr von einem besonders schweren Fall von Korruption aus, bei dem eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren droht. Wäre die Staatsanwaltschaft bei dieser Annahme geblieben, wäre eine Einstellung, wie sie nun erfolgt ist, nicht möglich gewesen. Doch letztlich hielt sie nur noch eine Vorteilsannahme bzw. -gewährung für möglich, die auch mit Geldstrafe geahndet werden kann.

Und so kamen Gericht, Staatsanwaltschaft, die Verteidiger und ihre Mandanten überein, das Verfahren einzustellen. Der jetzige Beschluss ist zwar kein klassischer Freispruch, aber auch kein wirkliches Schuldeingeständnis. Für den Arzt geht es vor allem um seine berufliche Zukunft. Denn die beiden zuvor Angeklagten gelten nun nicht als vorbestraft. Die 67-jährige Apothekerin hat ihre Apotheke zwar bereits vor zwei Jahren verkauft. Der 60-jährige Arzt wird aber noch für einige Jahre im Beruf stehen wollen.

Der Anwalt der Apothekerin, Dr. Maximilian Warntjen, ist mit dem Ausgang zufrieden: „Meine Mandantin ist erleichtert, dass das Verfahren ein Ende gefunden hat und der Vorwurf der Bestechung fallengelassen wurde.“ Das Gericht sei diesen Vorwürfen „sehr sorgfältig nachgegangen“ – doch sie hätten sich als haltlos erwiesen. |

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