Sie sind hier: Tagesnews-Spektrum > News
Spektrum
Die Kassen ermitteln verstärkt gegen Betrügereien im Gesundheitswesen - und werden vielfach fündig. (Foto: Bilderbox)
Betrug im Gesundheitswesen
KKH-Allianz meldet Rekordschaden
Berlin - Durch Betrug im Gesundheitswesen ist der Krankenkasse KKH-Allianz im vergangenen Jahr ein Schaden von rund 2,1 Millionen Euro entstanden. Nach Auskunft der Kasse ist diese Summe der höchste Jahresschaden, den ihr Ermittlerteam seit seiner Gründung vor zehn Jahren festgestellt hat. Die meisten Fälle betreffen Apotheken – den größten finanziellen Schaden verursachten jedoch Ärzte.
In 949 neuen Betrugsfällen hat die Kasse 2010 ermittelt. In mehr als jedem dritten Fall (348) waren Apotheker ins Visier der Kasse geraten. In 196 Fällen gingen die Ermittler gegen Physiotherapeuten vor. Im Bereich der Ärzte verzeichnete die Kasse 55 Fälle. Es folgten Ermittlungen wegen unzulässiger Zusammenarbeit (51 Fälle) und Fahrtkosten (43 Fälle). Die größte Schadenssumme verbuchte die KKH-Allianz mit 953.000 Euro bei den ärztlichen Leistungen. Auf Platz zwei folgen Apotheken mit 431.000 Euro und Leistungsmissbrauch durch Versicherte mit 189.000 Euro.
Der Vorstandschef der KKH-Allianz, Ingo Kailuweit, führte als Beispiel den Fall einer Apothekerin an, gegen die die Staatsanwaltschaft seit Oktober 2010 ermittelt. Sie steht im Verdacht, die gesetzlichen Krankenkassen um mehrere hunderttausend Euro betrogen zu haben. Dazu habe sie teure Rezepte, etwa über Krebsmedikamente, zu einem Teil des Wertes von Versicherten gekauft. Diese rechnete sie dann mit den Kassen ab – allerdings ohne die Medikamente herauszugeben. Bei den Rezepten handelte es sich sowohl um Fälschungen als auch um Originale.
Angesichts der zu beobachtenden Entwicklungen sieht Kailuweit dringenden Handlungsbedarf: „Die Bilanz zeigt uns, dass sowohl die Ermittlungsbehörden als auch der Gesetzgeber in vielen Punkten gefordert sind. Nur dann können wir dem leider weit verbreiteten Phänomen des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen angemessen begegnen.“ So bedürfe es etwa einer Klarstellung im Gesetz, dass sich ein Vertragsarzt wegen Korruption strafbar machen kann. Die Rechtsprechung entwickelt sich derzeit in diese Richtung – höchstrichterlich ist die Angelegenheit allerdings noch nicht entschieden. Weiterhin fordert die KKH-Allianz, einen speziellen Straftatbestand „Betrug im Gesundheitswesen“ zu schaffen, der die sozialrechtlichen Besonderheiten berücksichtigt.
Kirsten Sucker-Sket / 24.03.2011, 14:01 Uhr
Sie können die News auch als RSS-Feed abonnieren:
Hier finden Sie weitere Informationen zum RSS-Feed der DAZ.online.




Dr. Peter Post sagt:
28.03.2011 20:23Laut DAZ online v. 22.03. erleichterte der Vorstands-Ingo den Beitragszahler der KKH-Allianz um 224.665 €. Das erfüllt genau den besonderen sozialrechtlichen Aspekt von Brtrug im Gesundheitswesen.
RA sagt:
24.03.2011 18:47Aus der Sicht der KKH gehöre ich auch zu den Betrügern. Mir wurden für ein ganzes Jahr die Belieferungen mit Einmalhandschuhen abgezogen, obwohl aus der Sicht des LAVs eine eindeutige Lieferberechtigung vorliegt. Einspruch war zwecklos die Handschuhe sind verbraucht und den Schaden habe ich - nicht die KKH!
Bei falschen Retaxationen von Seiten der Krankenkassen können die Krankenhäuser eine Bearbeitungsgebühr berechnen. Auch mir liegen etliche Retaxationen vor, bei denen der Einspruch zurückgenommen wurde.