NDR-Fernsehen „Markt“

Illegale Arzneimittel in Apotheken

Hamburg - 09.08.2010, 13:47 Uhr


Die Sendung „Markt“ des NDR 3 befasst sich heute Abend, 9. August 2010, 20.15 Uhr, mit illegalen und gefälschten Arzneimitteln, die nach Recherchen von „Markt“ nicht mehr nur im Internet vertrieben, sondern bundesweit in rund 100

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatbereits Anklage gegen einen Apotheker erhoben, heißt es in der Ankündigung von „Markt“. Allein er soll Medikamente mit einem Volumen von 1,675 Millionen zu Unrecht abgerechnet haben. Wie aus der Vorankündigung hervorgeht, dürfte der Beitrag die Zytostatika-Geschichte erneut aufrollen: Apotheker kaufen illegal zu günstigen Preisen Wirkstoffe auf dem grauen Markt, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Mit diesen Wirkstoffen mischen sie dann individuell auf zum Beispiel Krebs-Patienten abgestimmte Lösungen an und rechnen diese zu deutschen Höchstpreisen mit den Krankenkassen ab. Der Hinweis kam von einem Großhändler. Er wollte aussteigen und stellte Lieferscheine zur Verfügung, mit denen sich illegale Importe aus dem Ausland nachweisen ließen.

Nach den Recherchen von „Markt“ sollen falsche Arzneimittel nicht mehr nur im Ausland produziert werden. Auch in Deutschland gebe es mittlerweile Werkstätten, die jetzt nicht mehr nur Potenzmittel und Muskelaufbaupräparate herstellten, sondern auch Medikamente wie Antibiotika oder Schmerzmittel. Der Zoll in Hamburg versuche inzwischen verstärkt Wirkstoffe aufzuspüren, so die „Markt“-Vorankündigung, die zur illegalen Medikamentenherstellung in Deutschland per Luftpost und über den Hamburger Hafen eingeführt würden.

Apotheker fordern schonungslose Aufklärung

Die ABDA reagierte mit der Vorankündigung auf die Ausstrahlung des NDR-Markt-Berichts mit einer Pressemitteilung. „Arzneimittelfälschungen müssen schonungslos aufgeklärt werden. So fordert Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Falls sich herausstellen sollte, dass einzelne Apotheker Medikamente fälschen, muss das hart bestraft werden – bis hin zum Verlust der Berufsgrundlage des Apothekers, der Approbation.“ Allerdings, so fügt Wolf hinzu: „Fälschungen in einer wohnortnahen Apotheke sind die absolute Ausnahme.“

Die ABDA ist an den diskutierten Vorwürfen oder Verfahren nicht beteiligt und kennt die Prozessunterlagen nicht. Solange es sich um Anklagen und nicht um rechtskräftige Verurteilungen handelt, müssen die Verfahren im Einzelfall abgewartet werden.


Peter Ditzel