Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

07.04.2024, 07:30 Uhr

Wie weit sind wir mit dem bisherigen ABDA-Kurs gekommen? Sollten wir mal umdenken? (Foto: Alex Schelbert)

Wie weit sind wir mit dem bisherigen ABDA-Kurs gekommen? Sollten wir mal umdenken? (Foto: Alex Schelbert)


Der vierte Einlöseweg fürs E-Rezept, das Cardlink-Verfahren, der goldene Weg für die EU-Versender, ist bequem, aber nicht unumstritten: Es soll Sicherheitslücken geben, der Patientenschutz sei gefährdet, heißt es. Wo sind die Datenschützer? Ärgerlich: Der Ausstieg aus der Präquali ist nicht kostenlos – die Agentur für Präqualifizierung mit dem Deutschen Apothekerverband als Hauptgesellschafter kassiert die Apotheken ab. Für Holger Seyfarth, Chef des Hessischen Apothekerverbands, ist das ein Unding. Er bricht gerne aus den geschlossenen Reihen der Standespolitik aus und legt sich für seine Überzeugungen mit der ABDA an. Auch Holger Gnekow, der neue Präsident der Hamburger Apothekerkammer, will bei der ABDA Impulse setzen: schnellere Entscheidungsprozesse und einen intensiveren Austausch untereinander. Also, raus aus der Das-haben-wir-schon-immer-so-gemacht-Komfortzone und mal anders denken. Da tut sich was, endlich: Es war die Woche der „Holger“. 

2. April 2024

Seit Januar hat die Apothekerkammer Hamburg einen neuen Präsidenten: Holger Gnekow. Unterstützung erhielt er in der Wahl vor allem durch jüngere Kolleginnen und Kollegen, wie er im DAZ-Interview sagt. Sein Ziel sei es, „dass wir als Berufsstand stärker als bisher Ideen und Lösungen für aktuelle Probleme entwickeln und wegkommen von dieser oft sehr ablehnenden Haltung Neuem gegenüber“. Man sei offen für neue Ideen, zukunftsorientiert und agiere pharmazeutisch, „das kommt gut beim approbierten Nachwuchs an. Mein liebes Tagebuch, da kann man ihm nicht widersprechen. Der Apotheker betreibt mit seiner Tochter Heike die Adler-Apotheke Hamburg, sicher eine der größten und modernsten Apotheken der Hansestadt. Und dann sagt Gnekow noch einen Satz, der eine Lösung sein könnte, um die derzeitig festgefahrenen Gespräche mit der Politik zu beleben: „Wir müssen der Politik Angebote machen, das vermisse ich aktuell.“ Mein liebes Tagebuch, das vermissen wir auch! Wo sind sie denn die neuen Ideen und Angebote an die Politik? Gnekow legt vor: Das Thema Nachtdienst möchte er z. B. neu denken und macht dafür gleich ein paar Vorschläge. Als „Freund EDV-gestützter Innovationen“ befürwortet er das E-Rezept, beklagt aber, dass die technischen Abläufe noch nicht ausgefeilt sind und die Apothekers daher Gefahr laufen, retaxiert zu werden. Den Lauterbachschen Reformplänen kann er nichts abgewinnen, vor allem auch nicht dem Einsatz von PTA als Filialleitung, ebenso wenig der Umverteilung des Apothekenhonorars. Um mit Lauterbach ins Gespräch zu kommen, „sollten wir ihm idealerweise Lösungen zu Problemen anbieten, die ihn gerade umtreiben“, so Gnekow. Themen wären hier z. B. die Lieferengpässe, das Thema Notfallversorgung, die Gesundheitskioske und welchen Beitrag die Apotheken hierzu leisten könnten. Im Gegenzug müsste der erhöhte Kassenabschlag sofort zurückgenommen werden und Skonti wie bisher weiter möglich sein. Mein liebes Tagebuch, das könnten Ansätze sein, um uns bei Lauterbach ins Gedächtnis zu rufen. Übrigens, dem Hamburger Kammerpräsidenten liegen auch die pharmazeutischen Dienstleistungen sehr am Herzen, die Honorierung dafür sei ausreichend, „wenn man effektiv und strukturiert arbeitet“ – mein liebes Tagebuch für große Apotheken sicher leichter machbar und ausreichend honoriert als für kleinere. Ob Gnekow hier eher aus der Sicht eines Apothekers mit einer großen Apotheke argumentiert? Es habe nichts mit Größe zu tun, sondern mit der Einstellung, meint er, auch kleinere Apotheken könnten komplexe Dienstleistungen wie die Medikationsanalyse anbieten… Nun ja, mein liebes Tagebuch, ob da wirklich die Einstellung und Motivation immer hilft? Was ist, wenn Personalmangel besteht und die Zeit wirklich gerade so für die Routineaufgaben reicht? Gnekow will auf alle Fälle Impulse in Berlin setzen, sagt er, er wünsche sich schnellere Entscheidungsprozesse und einen intensiveren Austausch untereinander als bisher. Kann man nur unterstreichen – wir fragen ihn in einem Jahr wieder, wie er mit seinen Wünschen durchgedrungen ist.

 

3. April 2024

Der vierte Einlöseweg fürs E-Rezept, das Cardlink-Verfahren, ist nicht unumstritten. Klar, die EU-Versender sind darauf begierig, es ermöglicht ihnen einen direkten und für den Patienten bequemen Zugang zum E-Rezept. Klar ist auch, dass Apotheken-Plattformanbieter den Vor-Ort-Apotheken das Cardlink-Verfahren anbieten wollen (und wohl müssen). Präsenz-Apotheken dürfen und wollen nicht außen vor bleiben, sondern ihren Patienten ebenfalls diesen bequemen Weg ermöglichen. Die Frage ist nur: Wie sicher ist dieses Verfahren wirklich? Die ABDA hat bereits größte Bedenken geäußert, sie war „schockiert“ als das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Mehrheit bei der Gematik die Cardlink-Spezifikationen durchdrückte. Auch der GKV-Spitzenverband hält es nicht für angemessen, dass „hier jeder Apps entwickeln kann und niemand prüft, was die Apps dann mit den Daten machen“. Jetzt warnt auch der Landesapothekerverband Niedersachsen vor Sicherheitslücken im Cardlink-Verfahren. Sein Chef, Berend Groenveld ist überzeugt, dass dieser Weg gravierend den Patientenschutz gefährde. Mein liebes Tagebuch, bei so vielen Bedenken gegen die Sicherheit des Cardlink-Verfahrens sollte dies doch die Datenschützer auf den Plan rufen – vielleicht können sie der Politik deutlich machen, wo es klemmt, wo nachgebessert werden muss, um Cardlink sicher zu machen.

 

Die ABDA hält es für erforderlich, der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ein Update zu verpassen. Richtig, mein liebes Tagebuch, das ist mehr als dringend! Die AMVV ist in ihrem bisherigen Wortlaut und mit einigen ihrer Vorschriften nicht fit fürs digitale Zeitalter. Die Folgen: In der Praxis besteht erhebliches Streitpotenzial hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung in die digitale Welt, schreibt die ABDA in einer aktuellen Stellungnahme. Und die Folgen: Behinderung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Unklarheiten, Retaxrisiken für Apotheken. Letztlich werde dadurch der Erfolg der Einführung des E-Rezepts in Frage gestellt. Ja, ein Update ist da dringend, und zwar hinsichtlich der formalen Anforderungen an eine Verschreibung.

 

Die Präquali ist Geschichte, seit 1. April muss sich die Apotheke nicht mehr präqualifizieren für die Abgabe apothekenüblicher Hilfsmittel. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-spitzenverband konnten sich darüber verständigen, für welche Hilfsmittel dies gilt, welche Versorgungsbereiche betroffen sind. Endlich, so weit, so gut. Aber Achtung, so einfach nimmt die Apotheke nicht Abschied von dieser aberwitzigen Tortur: Diese Präquali fällt nicht einfach so weg.  Die Apotheke muss vielmehr das „Sonderkündigungsrecht“ bei der für die Präquali zuständigen Agentur für Präqualifizierung (AfP) wahrnehmen. Denn, so erklärt es uns die AfP, die generelle Pflicht zur Präqualifizierung bei der Hilfsmittelabgabe durch öffentliche Apotheken ist doch gar nicht entfallen. Dies ist lediglich der Fall für die „apothekenüblichen Hilfsmittel“ in den 18 definierten Versorgungsbereichen. Für 19 weitere Versorgungsbereiche bleibt die Präqualifizierungspflicht bestehen. Und daher ist eine Sonderkündigung notwendig, die im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2024 möglich ist. Aber, mein liebes Tagebuch, die Krönung von allem: Diese Sonderkündigung bei der AfP kostet, nämlich 89 Euro, wenn die Kündigung per E-Mail oder Brief eingereicht wird, oder 45 Euro, wenn sie online mit dem AfP-Formular vorgenommen wird. Rechnen wir mal kurz durch: Wenn 17.500 Apotheken sich von der lästigen Präquali bei den definierten apothekenüblichen Hilfsmitteln befreien wollen, spült das in diesem Quartal mal eben über eine dreiviertel Million Euro in die AfP-Kassen. Abzocke pur. Auch der Chef des Hessischen Apothekerverbands, Holger Seyfarth, zeigt sich darüber „mehr als irritiert“, dass die Sonderkündigungen Geld kosten. Diese weitere Belastung für Apotheken in ohnehin schwierigen Zeiten hätte man sich im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen sparen können. Erst recht, mein liebes Tagebuch, wenn man sich vergegenwärtigt, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) Gesellschafter der Agentur für Prävention ist. Seyfarth ist überzeugt, der DAV habe es versäumt, „ein positives Zeichen zu setzen“, das Vorgehen bei der Sonderkündigung bezeichnet er als „mitgliederunfreundlich“. So ist es.

 

4. April 2024

Bleiben wir beim leidigen Thema Präquali. Die Apotheken haben es geschafft, sich von der Präquali zumindest teilweise zu befreien. Die Sanitätshäuser müssen sich dagegen auch weiterhin präqualifizieren. Darin sehen diese eine verfassungswidrige Benachteiligung im Wettbewerb und beklagen eine Gefährdung einheitlicher Qualitätsstandards in der Gesundheitsversorgung. Die Firma Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG hat, wie vor Kurzem angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz eingereicht, mit dem Apotheken von der Präquali befreit wurden. Man wolle, so der Geschäftsführer von Stolle, Detlev Möller, die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung zu Fall bringen und damit den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung wieder herstellen“. Wie Möller betonte, richte sich sein Vorgehen nicht gegen die Berufsgruppe der Apothekerinnen und Apotheker, sondern „gegen ein rechtswidriges Gesetz“. Mein liebes Tagebuch, wir werden sehen, wie das Gericht dieses Gesetz beurteilt.

 

5. April 2024

Im Oktober 2023 haben sie es bereits getan, am kommenden Donnerstag wird es wieder geschehen: Die Apotheker-, Ärzte- und Zahnärzteschaft berichten gemeinsam auf Einladung der Bundespressekonferenz über die desolate Lage im Gesundheitswesen. Dieses Mal wird zudem noch die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit auf dem Podium sitzen. Unter der Überschrift „Gesundheitspolitische Bilanz – Versorgung in Gefahr“ wollen die Organisationen der Heilberufe „über die vielen Missstände im Gesundheitswesen informieren und die Fragen der Journalistinnen und Journalisten dazu beantworten“, sagte ABDA-Sprecher Benjamin Rohrer. Man habe sich dazu in den vergangenen Wochen intensiv mit den anderen Organisationen ausgetauscht. Mein liebes Tagebuch, dass sich die Heilberufsorganisationen zu einer gemeinsamen Pressekonferenz zusammenfinden, ist nicht selbstverständlich. Immerhin gibt es zum Teil durchaus unterschiedliche Meinungen zur konkreten Ausgestaltung der einzelnen Versorgungsbereiche. Aber die in weiten Teilen unsägliche Gesundheitspolitik des Bundesgesundheitsministers scheint die Heilberufsorganisationen zusammenrücken zu lassen. Eine groß angelegte Bundespressekonferenz zum Gesundheitswesen wird, wie bereits die Pressekonferenz im Oktober, erneut für Schlagzeilen und Berichte in den Medien sorgen und die Bevölkerung informieren. Mit der Medienresonanz war man bei der ABDA jedenfalls zufrieden. Aber, hat’s was gebracht? Spürbare Auswirkungen für uns Apothekers hatte der im Oktober über die Bundespressekonferenz abgesetzte „Notruf“ nicht, die Bundesregierung reagierte nicht, keine Reaktionen aus dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundeskanzleramt. Und Lauterbach war in Deckung gegangen. Wir werden sehen, wie das Ergebnis nach dem nächsten Donnerstag ist.

 

Geschlossenheit, ausgearbeitete Positionen nach außen gemeinsam vertreten, bloß nichts verändern am Status quo, Reformen nein danke, es soll möglichst alles so bleiben wie es ist – mein liebes Tagebuch, kennst Du diese Position? Richtig, es ist die berufspolitische Linie, die die ABDA seit Jahren verfolgt. Trägt sie uns in die Zukunft? Oder sollte man doch viel öfters auch mal andere Positionen diskutieren, mehr Kritik zulassen, auch mal anders denken dürfen? Holger Seyfarth, Chef des Hessischen Apothekerverbands (HAV), ist davon überzeugt, dass es nicht immer die angeordneten geschlossenen Reihen bei der ABDA geben muss: Er schert schon ab und an mal aus und steht dazu, dass er mitunter anderer Meinung ist. Deutliche Kritik äußerte Seyfarth und sein HAV z. B. an der Gebühr für das Sonderkündigungsrecht, die die Agentur für Präqualifizierung (AfP) von einer Apotheke verlangt, wenn sie aus der Präqualifizierung aussteigt. Dass der Deutsche Apothekerverband als Hauptgesellschafter der AfP sich hier nicht durchgesetzt hat, war für Seyfarth der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat (siehe auch den Tagebucheintrag weiter oben vom 3. April). Seyfarth vertritt im Übrigen auch nicht die ABDA-Haltung zur geplanten Apothekenreform von Lauterbach. So unterzeichnete der HV-Chef ein Diskussionspapier, in dem die Autoren unter anderem dazu aufrufen, Lauterbachs geplante Apothekenreform als Chance zu begreifen und die Zukunft der Präsenzapotheken neu zu denken. Auch mit dem von der ABDA geforderten Fixum von 12 Euro hat Seyfarth seine Probleme: „12 Euro Fixum sind völlig unrealistisch und keine Grundlage für Gespräche mit der Politik“, ist er überzeugt. Für den Erhalt des heutigen Systems sei ein Aufschlag von 1 Euro ausreichend „und das weiß die Politik“, so Seyfarth. Er sieht dagegen Chancen darin, neue Märkte zu erschließen, z. B. durch den Aufbau von Präventions- und Screening-Angeboten. Für ihn steht fest: „Es geht nur mit der Politik und nicht gegen sie.“ Ihm ist schon klar, dass er sich damit keine Freunde im Apothekerhaus macht („in Berlin sind wir das Enfant terrible“); das stört ihn allerdings nicht, er will auch in Zukunft nicht lockerlassen und für seine Überzeugungen eintreten. Mein liebes Tagebuch,„eine Demokratie, in der nicht gestritten wird, ist keine“, davon war schon der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt überzeugt. Und ja, ob uns der oktroyierte Kuschelfaktor der ABDA in den vergangenen Jahren (Geschlossenheit, Ruhe bewahren…) weiter gebracht hat, mag jeder für sich selbst beurteilen. Wir sollten uns viel öfter auch über nicht mainstream-konforme Gedanken auseinandersetzen, z. B. über die Apothekenreform als Chance? Seyfarth hat hierfür Ansätze geliefert. Auch der neue Hamburger Kammerpräsident Holger Gnekow bringt frischen Wind in die ABDA-Denke. Dass beide „Holger“ mit Vornamen heißen, ist rein zufällig.


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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4 Kommentare

Holgers

von Roland Mückschel am 07.04.2024 um 12:19 Uhr

Ein Holger kommt selten alleine.

Aber was vertreten die? Bestimmt nicht die Buden.

Mögen beide bald wieder verschwinden.

Unbrauchbar.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Holger terrible

von Andreas P. Schenkel am 07.04.2024 um 10:30 Uhr

Kein Enfant, sondern ein Elefant terrible ist der Holger Seyfarth. Er hat dem ABDA-Porzellanladen die Honorar-Verhandlungsstrategie zertrampelt. Gefällt sich in der Rolle des Rebellen, hat den früheren Slogan vom Real-Markt falsch verstanden, im Sinne von "Einmal drin, alles hin". Trö-röööööööööö!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Was will der Mann?

von Tobias Kast am 07.04.2024 um 9:55 Uhr

"Für den Erhalt des heutigen Systems sei ein Aufschlag von 1 Euro ausreichend „und das weiß die Politik“, so Seyfarth."

a) Auf Basis welchen Rechenmodells?

b) "Erhalt" für welchen Zeitraum? (+1 Euro/10Jahre? Oder pro Jahr?...wann ist die nächste Erhöhung eingerechnet? Oder wird es in Zukunft durch "Effizienzreserven" immer günstiger...?)

c) "Personal ist eh da und verkauft sich weiter unter Wert"... Ich habe zumindest keine Ahnung, wie das Problem in "1 Euro reicht" angegangen werden soll...

Gibt es irgendwo Quellen zu Herrn Seyfarth, die mir als nicht Hessen erklären, warum er in Amt und Würden gewählt wird?
Vielleicht sollte er den Rest des Landes über seine Pläne informieren, Verbündete finden und dann eine Position auf Bundesebene anstreben?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Was will der Mann

von Karl Friedrich Müller am 07.04.2024 um 10:16 Uhr

Der größte Feind der Apotheke vor Ort sind seine sogenannten Vertreter, Kammern und Verbände.
Diesmal besonders schlimm, weil vom Verband.

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