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AvP-Insolvenz
Beitrittsfrist zu AvP-Vergleich verlängert
Weil es in einigen Fällen unter anderem Schwierigkeiten beim Versenden der Rahmenvereinbarungen gegeben hat, ist die Beitrittsfrist zum AvP-Vergleich verlängert worden. Interessenten können sich noch bis zum 23. Oktober melden.
Insolvenzverwalter, Apothekerverband Nordrhein und ein Zusammenschluss von anwaltlichen Vertretern der von der Insolvenz der AvP Deutschland GmbH betroffenen Apotheken haben im Sommer ein Vergleichsangebot erarbeitet. Demnach würden die Apotheken unter anderem auf ihre strittigen Aussonderungsrechte verzichten und dafür eine Vergleichszahlung erhalten. Die Befürworter des Vergleichs argumentieren, dass die Beteiligten deutlich früher ihr Geld bekommen würden.
Nun wurde bekannt, dass die Frist, um dem Vergleich beizutreten, bis zum 23. Oktober verlängert wurde – eigentlich war der 9. Oktober der Stichtag. Der Apothekerverband Nordrhein hatte seine Mitglieder bereits Anfang Oktober darüber informiert.
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Zur Erklärung heißt es, dass sowohl gegenüber dem Verband als auch dem Insolvenzverwalter vielfach der Wunsch geäußert worden sei, die Frist zu verlängern, da die Rahmenvereinbarungen unter anderem aufgrund von Adressänderungen nur spät zugestellt werden konnten. Zudem habe es weitere Verzögerungen aufgrund von unvollständig ausgefüllten Beitrittsformularen oder etwa Einzelfragen im Zusammenhang mit Erbfällen gegeben.
Damit der Vergleich zustande kommen kann, müssen mindestens 80 Prozent der betroffenen Apotheken, gemessen am Forderungsbetrag, den Vergleich annehmen. Bei einer Informationsveranstaltung am 11. September war über die Konditionen und Hintergründe aufgeklärt worden.
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