- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Ozempic und Trulicity...
Privatrezepte nur mit Indikation beliefern
Ozempic und Trulicity – Arztausweis genügt nicht für Abgabe!
Der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe des BfArM weist derzeit auf die indikationsgerechte Anwendung der GLP-1-Agonisten Trulicity und Ozempic hin. Als Grund werden Hinweise auf einen Off-Label-Einsatz der Arzneimittel zur Behandlung der Adipositas angegeben. Der Beirat empfiehlt deshalb jetzt Maßnahmen, welche die Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Typ-2-Diabetes sicherstellen sollen.
Ozempic®-Hersteller Novo Nordisk gab erst kürzlich bekannt, dass der Semaglutid-Engpass voraussichtlich im Jahr 2023 andauern wird. Grund sei die unerwartet stark gestiegene Nachfrage.
Inkretin-Analoga wie beispielsweise Semaglutid (oder auch Dulaglutid in Trulicity®) haben aufgrund ihrer das Gewicht reduzierenden Wirkung zunehmend Aufmerksamkeit bekommen, obwohl sie ursprünglich zur Behandlung von Menschen mit Typ-2-Diabetes entwickelt worden waren. Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) mahnte deshalb vergangenen November, „GLP-1 Rezeptor-Agonisten nicht als Lifestyle-Therapie im Eigengebrauch“ anzuwenden. Denn das gefährdet mittlerweile offenbar anhaltend die Versorgung der eigentlichen Zielgruppe, der Diabetiker. Jetzt hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) „Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung für Patienten mit Typ 2 Diabetes“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekannt gegeben – sie betreffen Ozempic® (Semaglutid) und Trulicity® (Dulaglutid).
Mehr zum Thema
Hersteller informiert
Lieferengpässe bei Ozempic – kein Ende in Sicht
Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie
Wegen TikTok-Trend: Ozempic und Co. sind keine Lifestyle-Arzneimittel!
Demnach soll ...
- ... die verordnete Menge den Bedarf für drei Monate nicht übersteigen. Die Verordnung von Trulicity® ist auf maximal 12 Fertigpens (N3) und von Ozempic® auf maximal 3 Fertigpens (N3) beschränkt.
- ... ab sofort im ambulanten Bereich die Verordnung der genannten Arzneimittel auf Nicht-GKV-Rezepten/Verordnungen nur noch unter Angabe einer zugelassenen Indikation erfolgen. Eine Verordnung außerhalb der zugelassenen Indikationen ist zulasten der GKV grundsätzlich nicht zulässig, heißt es.
- ... eine Abgabe unter Vorlage eines Arztausweises nicht erfolgen.
Was kann die Apotheke tun, wenn die Indikation fehlt?
„Fehlt die Angabe der Indikation auf der Nicht-GKV-Verordnung, soll die Apotheke Rücksprache mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt halten, um sich bestätigen zu lassen, dass für eine zulassungskonforme Indikation verordnet wurde“, erläutert die AMK.
Wie in dem Wort „soll“ zum Ausdruck kommt, handelt es sich hierbei um eine „Empfehlung“ des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe, also keine gesetzliche Anordnung. Die AMK bittet Apotheker:innen darum, Patient:innen angemessen zu informieren und Verordner:innen auf die Vorgaben hinzuweisen. Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von GLP-1-Rezeptor-Agonisten sollen unter www.arzneimittelkommission.de gemeldet werden.
4 Kommentare
überall nur Gegner der Apotheke...
von Anton Anonym am 06.04.2023 um 15:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: p.s. AMK
von Anton Anonym am 06.04.2023 um 15:42 Uhr
Anstiftung zum Rechtsbruch?
von D. Effertz am 06.04.2023 um 13:17 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Entmündigung der Ärzte
von Dr. House am 06.04.2023 um 12:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.