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Neuer Honorarvorschlag aus Schleswig-Holstein
Ein Fonds zur Finanzierung der OTC-Beratung
Die Beratungsleistungen bei der Abgabe von OTC-Arzneimitteln werden viel zu wenig gewürdigt, meint Frank Jaschkowski, Geschäftsführer der Apothekerkammer Schleswig-Holstein. Deshalb schlägt er vor, den Festzuschlag teilweise umzuverteilen.
Das Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums hat das Hauptaugenmerk in der Honorardiskussion auf die Gesamthöhe der Vergütung gerichtet. Die Diskussion unter Apothekern richtete sich dagegen bis dahin auf die Fortschreibung des Honorars und die Weiterentwicklung der Honorarstruktur. Doch dies alles hängt eng miteinander zusammen.
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Leistungen jenseits der Rx-Abgabe
Dies wurde in einem Gespräch von Frank Jaschkowski, Geschäftsführer der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, mit DAZ.online deutlich. Dabei betonte Jaschkowski die vielen Versorgungsleistungen der Apotheken, die über die Abgabe von Rx-Arzneimitteln hinaus gehen. „Apotheken versorgen GKV- und PKV-Patienten auch als OTC-Kunden“, erklärte Jaschkowski. Die Honorargutachter ordnen diesem OTC-Geschäft einen großen Teil der Apothekenkosten zu und argumentieren, dass diese Kosten nicht über Rx-Arzneimittel finanziert werden sollten.
Doch Jaschkowski sieht das gerade umgekehrt. „Durch die Preisfreigabe erwirtschaften Apotheken mit vielen OTC-Arzneimitteln keinen Deckungsbeitrag, aber sie erbringen mit ihrer Beratung zu diesen Arzneimitteln eine Leistung für die Versicherten“, erklärte der Kammergeschäftsführer den Zusammenhang. Davon profitiere auch die Krankenkasse durch bessere Gesundheit der Versicherten und durch ersparte Arztbesuche. Außerdem würden die Apotheken Screeningleistungen erbringen, insbesondere Blutdruck- und Blutzuckermessungen. Diese würden keine Deckungsbeiträge oder gar Gewinne erwirtschaften, aber zur Versorgung gehören, erklärte Jaschkowski. „Außerdem haben die Apotheken Kosten durch Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung. Apotheker können beispielsweise Öffnungszeiten nicht selbst bestimmen und müssen morgens um Acht da sein, wenn keiner kommt“, erklärte Jaschkowski und folgerte: „Das gehört zum Versorgungsauftrag und muss daher von der Solidargemeinschaft honoriert werden.“
4 Kommentare
Hochriskanter Vorschlag
von Sylvia Trautmann am 03.01.2018 um 19:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Hochriskanter Vorschlag - Kinderrezepte nicht vergessen
von M. Bastrop am 04.01.2018 um 7:55 Uhr
Dagegen
von Karl Friedrich Müller am 03.01.2018 um 13:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Dagegen
von Christian Lindinger am 03.01.2018 um 18:57 Uhr
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