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Apothekenvergütung
Das sind die wichtigsten Statistiken im Honorar-Gutachten
Eine drastische Absenkung des Fixums, mehr Geld für Notdienste, Rezepturen und die BtM-Abgabe sowie Umstellungen beim Großhandelshonorar. Eigentlich will das im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellte Gutachten den ganzen Apothekenmarkt umkrempeln. Aber mit welchen Zahlen, Statistiken und Tabellen begründet die Agentur ihre Forderungen? DAZ.online hat die Schlüssel-Statistiken zusammengetragen und erklärt.
Die Frage nach der Umstellung des Apothekenhonorars wird seit Jahren diskutiert. Während die Apotheker auf eine Dynamisierung drängen, also auf regelmäßige, an festen Kriterien ausgerichtete Anpassungen, wollen die Kassen das Honorar am liebsten kürzen. Streit gibt es aber auch schon alleine wegen der Datenquellen, auf Basis derer eine Honorar-Anpassung stattfinden könnte. Die Kassen weigern sich, die Zahlen der Apotheker anzuerkennen. Für die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beauftragten Gutachter war es daher auch wichtig, die für die jeweiligen Honorar- und Leistungsbereiche verlässlichsten Datenquellen ausfindig zu machen.
In der folgenden Abbildung haben die Gutachter daher die Angaben der unterschiedlichen Quellen nebeneinander gestellt. Im Text dazu erklärt die Agentur, welche Datenquellen „die Leistungen der Apotheken am vollständigsten abbilden und wie sie gleichzeitig durch die weiteren Datenquellen validiert werden“. Im Fall von Rx- und OTC-Absätzen sind das die Zahlen der ABDA, im Freiwahlbereich haben sich die Agentur-Mitarbeiter auf die Angaben von Insight Health bezogen.
Es folgt eine der wichtigsten, vielleicht die wichtigste Tabelle des Gutachtens, in der die Gutachter vorrechnen, wie sie zu der drastischen Senkung des Fixhonorars auf 5,80 Euro kommen. Sehr eindrücklich ist auch, welchen Minuten-Wert die Agentur für die Beratungszeit von Rx-Medikamenten eingeplant hat: rund 7 Minuten. Die Agentur erklärt die Tabelle so:
„Die für die Beratung anfallenden Kosten werden residual berechnet, umfassen also alle Kosten, die bisher nicht durch die Herstellung von Rezepturen und parenteralen Lösungen, Nacht- und Notdienst, BtM-Abgabe sowie Warenwirtschaft inkl. Finanzierung des Warenlagers, des Herstellerrabattes und der Abrechnung der Rx-Rezepte gedeckt wurden. Hier sind z. B. Managementaufgaben oder Schulungen denkbar, die in dem absoluten Festzuschlag pauschal enthalten sind – immer in Bezug auf den Anteil der Rx- Packungen an allen Packungen.“
Tabelle1: Parameter der Vergütung Rx-FAM und Gesamtsystematik-Vergütung.
Jahr | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 |
---|---|---|---|---|---|---|
Kostendeckung Rx-FAM / Rezepturen und Stoffe sowie Warenwirtschaft parenterale Lösungen insgesamt | 4.788 | 4.551 | 4.365 | 4.146 | 3.842 | 3.746 |
Kostenanteil
Warenwirtschaft Rx-FAM / Rezepturen / Stoffe / parenterale Lösungen insgesamt |
1.444 | 1.398 | 1.360 | 1.318 | 1.262 | 1.236 |
Kostenanteil Beratung Rx- FAM/Rezepturen (inkl. bisher nicht erfasste Leistungen Rx) | 3.344 | 3.153 | 3.005 | 2.828 | 2.580 | 2.510 |
GKV-Rabatt (1,77 € abzgl. Mwst.) GKV | 921 | 921 | 921 | 892 | 917 | 873 |
Kosten absoluter Festzuschlag Rx- FAM/Rezepturen/Stoffe | 4.265 | 4.074 | 3.926 | 3.720 | 3.497 | 3.383 |
Absoluter Festzuschlag Rx- FAM/Standardrezeptur/Stoffe | 5,80 € | 5,54 € | 5,33 € | 5,12 € | 4,86 € | 4,71 € |
Minuten Beratung pro Packung | 6,9 | 6,7 | 6,7 | 6,6 | 6,6 | 6,5 |
Absoluter Festzuschlag GKV | 4,31 € | 4,05 € | 3,85 € | 3,63 € | 3,37 € | 3,22 € |
Minuten Beratung pro Packung GKV | 5,1 | 4,9 | 4,8 | 4,7 | 4,6 | 4,5 |
4 Kommentare
Gutachten 2hm
von Gerhard Zück am 13.12.2017 um 23:26 Uhr
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Immerhin 5 Minuten für die Beratung
von Rita Längert am 13.12.2017 um 18:37 Uhr
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.
von Anita Peter am 13.12.2017 um 17:07 Uhr
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Frage
von Dr.Diefenbach am 13.12.2017 um 16:53 Uhr
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