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Wirtschaft

Packungshonorar auf dem Prüfstand

Wie zukunftsfähig ist der Festzuschlag?

Der packungsbezogene Festzuschlag für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist die wichtigste Komponente der Apothekenhonorierung. Doch ist diese Honorierung zukunftsfähig? Die Frage nach Pro und Contra zielt in diesem Fall nicht auf ein absolutes Ja oder Nein. | Von Thomas Müller-Bohn

Vielmehr geht es darum, wie weit der Festzuschlag als Honorarkonzept für die Apotheken künftig trägt. Soll die Honorierung über den Festzuschlag ausgebaut werden oder sind zumindest auf lange Sicht eher Alternativen gefragt? Ist er ein Zukunfts- oder ein Auslaufmodell?

Die „kleineren“ Honorarpositionen gemäß Arzneimittelpreisverordnung für Rezepturen, Notdienste und Dokumentationen decken nur Teilkosten für die jeweiligen Vorgänge. Nur der Festzuschlag und der prozentuale Zuschlag für Rx-Arzneimittel können eine auskömmliche Honorierung der Apotheken und eine Gegenleistung der Gesellschaft für den Versorgungsauftrag bieten. Obwohl der Anteil des prozentualen Zuschlags durch die wachsende Bedeutung hochpreisiger Arzneimittel zunimmt, hat der Festzuschlag den weitaus größten Anteil und ist damit entscheidend für die Honorierung. Damit stellt sich die Frage, ob sich das Konzept bewährt hat und künftig ausgebaut werden sollte.

Geschichte des Festzuschlags

Dazu ist ein Rückblick auf die Hintergründe des Festzuschlags angebracht. Der Festzuschlag wurde 2004 als Teil des Kombimodells eingeführt. Es kombiniert einen festen Zuschlag pro Packung mit dem dreiprozentigen Zuschlag auf den Einkaufspreis des Rx-Arzneimittels. Das Kombimodell ersetzte den vorherigen degressiven Aufschlag. Es sollte verhindern, dass die Apotheken an steigenden Arzneimittelpreisen und häufigeren Hochpreisern in zu hohem Maß mitverdienen. Zugleich sollte die Abgabe von Arzneimitteln mit sehr niedrigen Einkaufspreisen für die Apotheken auskömmlich honoriert werden. Beides ist zunächst gelungen. Doch es ist bisher nicht gelungen, regelmäßige auskömmliche Anpassungen des Festzuschlags zu etablieren. Jeder feste Tarif muss irgendwann an steigende Preise angepasst werden. Wenn damit eine komplexe Versorgungsleistung honoriert wird, bei der die Anforderungen zunehmen, gilt dies natürlich noch viel mehr. Dennoch gab es seit 2004 nur eine geringe Erhöhung von 8,10 Euro auf 8,35 Euro Anfang 2013. Bis heute ist keine regelmäßige Anpassung in Sicht. Je mehr Zeit ohne eine solche Anpassung vergeht, um so mehr wird der Festzuschlag zur Sackgasse. Die Apotheken bleiben auf dem wirtschaftlichen Niveau von 2002 eingefroren, denn das war das Bezugsjahr für die Bemessung des Festzuschlags.

Handelsspanne der Apotheken aus Rx-Arzneimitteln für die GKV. Die Grafik zeigt den Rohertrag der Apotheken aus Rx-Fertigarzneimitteln, die zulasten der GKV abgegeben werden, in Prozent des Nettoumsatzes in der Zeit von 2004 bis 2016. Das Absinken der Handelsspanne ergibt sich auch aus der fehlenden Anpassung des Festzuschlags, die durch die geringe prozentuale Komponente nicht hinreichend kompensiert wird. Der hier betrachtete Nettoumsatz schließt die Impfstoffe im Sprechstundenbedarf ein, aber nicht den Nacht- und Notdienstzuschlag, der an den Nacht- und Notdienstfonds weitergeleitet wird. Quelle für die Daten: IQVIA, vormals IMS (2005 bis 2008), Insight Health (2009 bis 2016) und Hüsgen

Konsens im Grundsatz

Ohne Anpassung kann für jede Apotheke ermittelt werden, wann die Kostensteigerungen das Betriebsergebnis aufzehren. Das Problem wird also mit der Zeit größer. Daher ist eine zuverlässige und planbare Anpassungsmethode unverzichtbar, wenn der Festzuschlag zukunftsfähig sein soll.

Dennoch sind sich die meisten Berufspolitiker der Apotheker bei der grundsätzlichen Zustimmung zur packungsbezogenen Honorierung einig. Der Versorgungsauftrag soll nicht zerlegt und nicht mit großem Abrechnungsaufwand in Einzelteilen honoriert werden. Daneben besteht in der Berufspolitik Konsens, dass neue abgabeunabhängige Dienstleistungen mit neuen zusätzlichen Tarifen honoriert werden müssen, weil mehr Leistungen mehr Geld erfordern.

Dissens über die Weiterentwicklung

Unterschiede gibt es allerdings bei der Frage, wie weit der Festzuschlag als Honorarkonzept langfristig trägt. In berufspolitischen Diskussionen ist dabei manchmal von zwei unterschiedlichen „Lagern“ der Apothekerkammern und der Apothekerverbände zu hören. Die beiden Statements von Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, und Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Landesapothekerverbandes, auf den folgenden Seiten unterscheiden sich allerdings eher in Nuancen. Doch letztlich geht es darum, ob das Packungshonorar „nur“ eine praktikable Gestaltung für die Mischkalkulation oder ein grundlegendes Prinzip ist, das sogar noch weiter ausgebaut werden sollte.

Neue Honorare sind zwar für neue abgabeunabhängige Dienstleistungen notwendig, könnten aber den Weg für weitere Regelungen neben dem Packungshonorar öffnen. Dies betrifft beispielsweise das erwartete neue Honorar für die Bearbeitung des neuen elektronischen Medikationsplans. Dies könnte an die jeweilige Bearbeitung gekoppelt oder pauschal dem Festzuschlag zugeschlagen werden. Wenn neue zusätzliche Tarife geschaffen werden, könnten auch etablierte Leistungen wie der Botendienst, Rückfragen beim Arzt, die Umsetzung von Rabattverträgen oder diverse bürokratische Aufgaben über zusätzliche Tarife finanziert werden. Es stellt sich die Frage, ob Berufspolitiker solche Tarife als Aufbrechen der Mischkalkulation kritisieren oder als Ersatz für die fehlende Anpassung des Festzuschlags begrüßen würden.

Streitthema Strukturförderung

Außerdem haben Politiker verschiedener Parteien mehrfach eine Strukturförderung ländlicher Apotheken vorgeschlagen. Viele Apotheker fürchten jedoch, dass der Festzuschlag reduziert werden könnte, um daraus eine solche Strukturförderung zu finanzieren. Dann würden andere Apotheken belastet. Daraufhin steht beim Deutschen Apothekertag demnächst in München ein Antrag gegen regional unterschiedliche Apothekenhonorierungen auf der Tagesordnung. Das würde bedeuten, dass sogar zusätzliche Mittel nicht für einen Strukturfonds, sondern vorzugsweise zur Erhöhung des Festzuschlags eingesetzt werden sollten.

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Ist das Packungshonorar noch ausreichend und zeitgemäß oder muss es zusätzliche Honorartarife geben?

Meinungen zur Einschreibepauschale

Ein ähnliches Problem würde sich bei einer Honorierung über eine Einschreibepauschale ergeben, wie sie ABDA-Präsident Friedemann Schmidt beim Niedersächsischen Apothekertag 2017 – allerdings ausdrücklich als private Meinung – vorgeschlagen hat. Wenn die Leistungen der Apotheke über eine patientenbezogene Pauschale honoriert werden, kann es für diese Patienten nicht auch eine packungsbezogene Pauschale geben. Die Apotheken müssten dann das Risiko tragen, dass einzelne Patienten sehr viele Arzneimittel verordnet bekommen und bei ihnen großer Handlungs- und Beratungsaufwand entsteht. Doch wenn man das Packungshonorar als zukunftsfähiges Konzept ansieht, erübrigen sich die Gedanken zu einer Einschreibepauschale.

Mehr prozentuale Honorierung?

Letztlich geht es also immer darum, wie zukunftsfähig der Festzuschlag ist. Wegen der fehlenden Anpassung kommt die Frage hinzu, ob die Abkehr von prozentualen Zuschlägen zu weit ging. Außer dem qualitativen Aspekt ist also noch die quantitative Seite zu betrachten. Der Festzuschlag wird immer wieder als Ausdruck der Heilberuflichkeit gelobt, aber möglicherweise war die Abkehr von der kaufmännischen Seite übertrieben. Daher wurde schon mehrfach ein höherer prozentualer Zuschlag gefordert. So brachte der Hessische Apothekerverband beim Deutschen Apothekertag 2014 einen Antrag ein, den prozentualen Zuschlag von drei auf sechs Prozent zu erhöhen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Aus heutiger Sicht ist anzumerken, dass die Apotheken mit einem solchen Honorar längere Zeit ohne eine regelmäßige Anpassung des Festzuschlags überstehen könnten. Am Grundproblem der fehlenden Anpassung würde sich allerdings nichts ändern. |

Autor

Dr. Thomas Müller-Bohn

Apotheker und Dipl.-Kaufmann, auswärtiges Mitglied der Redaktion der Deutschen Apotheker Zeitung

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1 Kommentar

Nahezu perfekte Analyse! Chapeau!

von Uwe Hansmann am 28.09.2018 um 16:45 Uhr

Alles soweit korrekt.

Ich möchte trotzdem nochmals daran erinnern, was im §78 AMG im ersten Absatz ergänzend zu lesen ist:

Abweichend von Satz 1 wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, den Anteil des Festzuschlags, der nicht der Förderung der Sicherstellung des Notdienstes dient, entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen.

Es ist - mit Verlaub - nach wie vor ein Skandal, daß - bei nahezu perfekter Datenlage seitens der Apothekerschaft via Rechenzentren - seitens der Regierungen dieser unserer Republik in den zurückliegenden Jahren bis hin zum heutigen Datum schlichte Ignoranz unserer wertvollen Arbeit vorzuherrschen scheint.

Anders ist doch das Verharren der Politik auf der Berechnungsbasis 2002 nicht zu beschreiben!

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