
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Apotheker darf DrAnsay-Rezepte nicht beliefern
Ein Apotheker darf Rezepte, die über DrAnsay ohne persönlichen Kontakt zwischen Verordner und Kunden ausgestellt wurden, nicht entgegennehmen und beliefern. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte die Apothekerkammer Nordrhein. Sie appelliert an Apotheken, sich nicht an offensichtlich rechtswidrigen Geschäftsmodellen zu beteiligen.Show morerecht
urteile
Landgericht Düsseldorf
24.04.2026, 15:00 Uhr
Was steht auf einem Lebensmitteletikett?
Viele Apotheken bieten in ihrem Sortiment Produkte an, die unter den Begriff der Lebensmittel fallen, wie anspruchsvolle und oft erklärungsbedürftige Nahrungsergänzungsmittel und Diätprodukte. Deshalb sollte der Apotheker über die Vorschriften der Kennzeichnung von Lebensmitteln grundsätzlich Bescheid wissen. Bei Lebensmitteln gibt es keine Beipackzettel. Die den Verbraucher interessierenden und manchmal für den Kauf entscheidenden Informationen sind hier auf den Packungen und Etiketten aufgedruckt. Sie zu verstehen, ist nicht immer ganz einfach, aber für die Beratung des Kunden notwendig.Show more07.02.1999, 16:25 Uhr
Berlin: Jahresabschluss 1997, Haushaltsplan 1999, Beitragsstaffel 1999
Bekanntmachung vom 17. Dezember 1998Show more24.01.1999, 16:23 Uhr
Bayern: Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung
Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen ApothekerversorgungShow more24.01.1999, 16:23 Uhr
Verbot des Arzneimittelversandes: Versendung von Arzneimitteln im begründeten E
Am 11. September 1998 ist das 8. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten, durch welches u. a. das Verbot des Arzneimittelversandes in § 43 Arzneimittelgesetz (AMG) eingeführt wurde. Die Tinte des Gesetzgebers war noch nicht trocken, als seitens einiger Aufsichtsbehörden die ersten Überwachungsmaßnahmen eingeleitet und Apotheker auf die angebliche Unzulässigkeit einer Versendung von Arzneimitteln aus der Apotheke hingewiesen wurden.Show more17.01.1999, 16:22 Uhr
Apothekenwerbung: Landesberufsgericht zieht weite Grenzen
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts urteilen nunmehr auch die Berufsgerichte in Fragen der Apothekenwerbung großzügiger als noch vor einigen Jahren: In zweiter Instanz kassierte das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ein berufsgerichtliches Urteil erster Instanz, in dem eine Apothekenleiterin wegen der Veröffentlichung mehrerer Zeitungsanzeigen zur Zahlung einer empfindlichen Geldbuße verurteilt worden war. (Urteil des Landesberufsgerichts für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 1998, Az.: LBGH A 12999/97.OVG)Show more17.01.1999, 16:22 Uhr
Apothekerkammer Hamburg: Beitrags- und Leistungsordnung der Familien- und Gehalt
Vom 24. November 1999 Aufgrund von § 14 Absatz 5 und 6, § 15 Absatz 2 Nr. 1, § 20 Absatz 1 und § 25 Absatz 1 des Hamburgischen Apothekergesetzes vom 23. September 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 282) hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am 24. November 1998 die nachstehende, von der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigte Beitrags- und Leistungsordnung der Familien- und Gehaltsausgleichskasse beschlossen:Show more17.01.1999, 16:22 Uhr
Schriftliche Urteilsgründe im Fall Stange liegen vor: Verwaltungsgericht Minden
Wie bereits in der DAZ Nr.50/1998, Seite 4853 berichtet, hat das Verwaltungsgericht Minden die Klage von Apotheker Günter Stange gegen den Widerruf seiner Apothekenbetriebserlaubnis als unbegründet abgewiesen. In der nunmehr vorgelegten Urteilsbegründung zeigt erstmals ein deutsches Gericht auf, mit welchem Nachdruck und mit welcher Akribie Stange in der Vergangenheit mithilfe juristischer Berater versucht hat, bundesweit eine vielgliedrige Apothekenkette zu etablieren. Die Entscheidung dokumentiert eindrucksvoll, wie unverfroren der Mindener Apotheker dabei Genehmigungsbehörden (und Berufsöffentlichkeit) zu täuschen beabsichtigte. Wir veröffentlichen im folgenden das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden im Wortlaut.Show more10.01.1999, 16:22 Uhr
Verzeichnis der zur Weiterbildung ermächtigten Kammermitglieder der Landesapoth
10.01.1999, 16:22 Uhr
Reizthema Krankenhausversorgung - Aktuelle rechtliche Fragen
Bekanntlich fordert der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) nach wie vor die Abschaffung der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch öffentliche Apotheken. Aus rechtlicher Sicht stehen einem solchen Vorhaben unter anderem sowohl Artikel 12 als auch Artikel 14 des Grundgesetzes und damit die gesetzlichen Regelungen für Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie entgegen. Rechtsanwalt Dr. Peter Altenburger, Düsseldorf, geht im folgenden nicht nur auf rechtliche Fragen zu dieser Diskussion ein. Er beschäftigt sich auch mit der Sicherung des dualen Vertriebwegs, der Abgabe von Arzneimitteln durch Krankenhausapotheken an Ambulanzen, der Einrichtung von Satellitenapotheken, der Privatisierung von Krankenhausapotheken und mit den Aktivitäten pharmazeutischer Beratungsgesellschaften.Show more10.01.1999, 16:22 Uhr
Europäisches Arzneibuch
Der Nachtrag 1998 der 3.Ausgabe des Europäischen Arzneibuches ist ein weiteres, sichtbares Zeichen der fortschreitenden Entwicklung des Europäischen Arzneibuches. Dieser Nachtrag, der in den englischen und französischen Fassungen im Juli 1997 erschienen ist, wurde laut Resolution AP-CSP* (97)1 am 1.Januar 1998 in den Mitgliedstaaten des Übereinkommens zur Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches in Kraft gesetzt. Der Nachtrag in der amtlichen deutschen Ausgabe gilt ab 1.August 1998.Show more22.11.1998, 16:20 Uhr
Zytostatika-Richtlinie der Länder
Durch Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 9/1998 (abgedruckt in dieser Zeitschrift, S. 108ff) wurde die Zytostatika-Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) bekanntgemacht. Seit Inkrafttreten der ersten Länder-Richtlinien bestand der Wunsch nach einer bundeseinheitlichen Richtlinie, die dem Stand der Technik entspricht sowie die relevanten Bestimmungen der verschiedenen von der Zytostatika-Herstellung tangierten Vorschriften zusammenfaßt. Die nun vorliegende Richtlinie beschränkt sich grundsätzlich auf diese Zusammenfassung und geht nur in wenigen Punkten über bereits existierende Vorschriften hinaus. Zur Umsetzung der zahlreichen, teilweise auch divergierenden Bestimmungen aus den verschiedensten Regelwerken bedarf es einer Kommentierung. Die nachfolgenden Erläuterungen wollen daher sowohl den Apothekern als auch den Überwachungsbehörden weitere Informationen über Hintergründe und Interpretation der aufgeführten Vorschriften liefern.Show more18.10.1998, 15:20 Uhr
Zytostatika-Richtlinie der Länder
Durch Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 9/1998 (abgedruckt in dieser Zeitschrift, S. 108ff) wurde die Zytostatika-Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) bekanntgemacht. Seit Inkrafttreten der ersten Länder-Richtlinien bestand der Wunsch nach einer bundeseinheitlichen Richtlinie, die dem Stand der Technik entspricht sowie die relevanten Bestimmungen der verschiedenen von der Zytostatika-Herstellung tangierten Vorschriften zusammenfaßt. Die nun vorliegende Richtlinie beschränkt sich grundsätzlich auf diese Zusammenfassung und geht nur in wenigen Punkten über bereits existierende Vorschriften hinaus. Zur Umsetzung der zahlreichen, teilweise auch divergierenden Bestimmungen aus den verschiedensten Regelwerken bedarf es einer Kommentierung. Die nachfolgenden Erläuterungen wollen daher sowohl den Apothekern als auch den Überwachungsbehörden weitere Informationen über Hintergründe und Interpretation der aufgeführten Vorschriften liefern.Show more18.10.1998, 15:20 Uhr
„“„Internationale Apotheke“ - Zusatzbezeichnung kann unzulässig sein
Führt eine Apotheke die Zusatzbezeichnung "Internationale Apotheke", so erwarten die angesprochenen Verbraucher, daß die Apotheke im Gegensatz zu anderen Apotheken in erheblichem Umfang Geschäftsbeziehungen zum Ausland pflegt, die mit ihrem eigentlichen Geschäftszweck, der Abgabe von Medikamenten an Endverbraucher, in Verbindung stehen und von denen der Kunde im Einzelfall auch besonders profitieren kann. Genügt die Apotheke dieser Erwartungshaltung nicht, ist die Werbung irreführend und wettbewerbsrechtlich unzulässig. Andere Wettbewerber können daher verlangen, das Führen der Zusatzbezeichnung zu unterlassen. (Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 3. Dezember 1997)Show more18.10.1998, 15:20 Uhr
Faxgeräte können wettbewerbswidrig sein
Apothekenleitern ist es untersagt, Alten- und Pflegeheimen Faxgeräte zur Verfügung zu stellen, die "Vorabanfragen zum Vorhandensein bestimmter Arzneimittel erleichtern". Dies hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt. (Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 20. August 1998, Az.: 7 U 1967/98)Show more18.10.1998, 15:20 Uhr
Bezugnahme auf Stiftung Warentest ist unzulässig
Es ist unzulässig, dadurch für ein Arzneimittel zu werben, daß der Werbende das Signet der Stiftung Warentest verwendet und darin auf den Test verschiedener Fertigarzneimittel Bezug nimmt. Eine solche Werbung verstößt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen das Verbot der Werbung für Arzneimittel mit fachlicher Empfehlung außerhalb der Fachkreise. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1997, Az.: I ZR 51/95)Show more18.10.1998, 15:20 Uhr
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