
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Apotheker darf DrAnsay-Rezepte nicht beliefern
Ein Apotheker darf Rezepte, die über DrAnsay ohne persönlichen Kontakt zwischen Verordner und Kunden ausgestellt wurden, nicht entgegennehmen und beliefern. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte die Apothekerkammer Nordrhein. Sie appelliert an Apotheken, sich nicht an offensichtlich rechtswidrigen Geschäftsmodellen zu beteiligen.Show morerecht
urteile
Landgericht Düsseldorf
24.04.2026, 15:00 Uhr
Rheinland-Pfalz: Gebührenordnung der LAK
Aufgrund des § 14 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 3 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBl. S. 649, 1979, S. 22) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2001 (GVBl. S. 49), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz am 15. November 2003 folgende vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 8. Dezember 2003 genehmigte Satzungsänderung beschlossen.Show more14.12.2003, 16:56 Uhr
T. Graefe et al.Arzneimittelversand nach neuem Recht
Bislang stand der Apotheker dem Kunden typischerweise an der Ladentheke gegenüber. Benötigte der Kunde Informationen oder Beratung, so wurde dies sofort unter den Beteiligten abgewickelt. Mit Einführung des Arzneimittelversandes muss nicht nur das direkte Gespräch als "Umschlagplatz" für Informationen ersetzt werden, es treten zu den traditionellen Informationsbedürfnissen auch neue hinzu: Unter welcher Adresse kann ich den Apotheker erreichen? Können Medikamente umgetauscht werden? Welche Informationen der Apotheker dem Kunden zu vermitteln hat, bestimmt nicht zuletzt der Gesetzgeber. Mit diesen Informationspflichten sind die traditionellen Versandhändler längst vertraut, zu groß ist die Gefahr, von Verbraucherschutzvereinen oder Konkurrenten kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Der das Offizingeschäft gewohnte Apotheker hatte bisher kaum Anlass, sich über die Webshop-Informationspflichten Gedanken zu machen Ų dies ändert sich, sobald er den Service des Medikamentenversandes anbieten will. In diesem Beitrag stehen daher die Informationspflichten im Mittelpunkt, die bei der Realisierung einer Internetapotheke zu berücksichtigen sind.Show more14.12.2003, 16:56 Uhr
Bayern: Änderung der Beitragsordnung
Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer hat am 12. November 2003 die folgende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung vom 26. November 1986, zuletzt geändert am 28. November 2001, beschlossen. Die Satzung wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 25. November 2003 (Az. 3.2/8545-114/101/03) genehmigt.Show more07.12.2003, 16:56 Uhr
Nordrhein: Beitragsordnung der AK
Änderung der Beitragsordnung der Apothekerkammer Nordrhein vom 19. November 2003Show more07.12.2003, 16:56 Uhr
Th. Graefe et. al.Arzneimittelversand nach neuem Rec
Die Einführung des Arzneimittelversandes wird zu einem sprunghaften Anstieg der Daten führen, mit denen der Apotheker umgehen muss. Das typische, bisherige Offizingeschäft war nie sehr datenintensiv: Der Kunde nennt seinen Wunsch bzw. legt das Rezept vor, der Apotheker übergibt das Arzneimittel. Der Privatpatient konnte bei Sofortzahlung weitgehend anonym bleiben, beim Kassenpatienten musste das Rezept lediglich für Abrechnungszwecke gespeichert werden. Letztendlich wurde bei diesen Transaktionen lediglich ein Minimum von Daten gespeichert. Anders wird dies bei Transaktionen per Arzneimittelversand sein: Der Apotheker speichert Bestelldaten, im Rahmen der Lieferung und des Bezahlvorganges werden weitere Daten anfallen. Festzuhalten bleibt, dass der Patient bei einer Bestellung im Arzneimittelversand, insbesondere wenn er über einen Webshop bestellt, viele personenbezogene Daten preisgibt. Datenschutz muss daher ein wesentlicher Bestandteil des Versandapothekenkonzeptes sein; dies gilt um so mehr, als viele Wirtschaftsunternehmen im medizinnahen Bereich an solche Daten größtes Interesse haben.Show more07.12.2003, 16:56 Uhr
T. Graefe et. al.Arzneimittelversand nach neuem Rech
Die Sicherung des Zugangs zu Arzneimitteln, die qualitative und quantitative Sicherung der Arzneimittelbereitstellung und -abgabe sind Komponenten der Arzneimittelversorgung. Während der Vorbereitung des GKV-Modernisierungsgesetzes waren es insbesondere Bedenken hinsichtlich der Gefährdung der Arzneimittelversorgung, die gegen den Versandhandel ins Feld geführt wurden. Zu Recht hat die Volksgesundheit beim Gesetzgeber einen hohen Stellenwert und darf auch bei der Versendung von Arzneimitteln nicht in Frage gestellt werden. Der Arzneimittelversand ist daher strengen Richtlinien unterworfen, die im Folgenden näher beleuchtet werden sollen.Show more30.11.2003, 16:55 Uhr
Berlin: Gebührenverzeichnis der Apothekerkammer
4. Änderung des Gebührenverzeichnisses der Apothekerkammer BerlinShow more23.11.2003, 16:55 Uhr
C. Glökler, T. GraefeArzneimittelversand nach neuem
In dem vorangegangenen Beitrag dieser Serie waren die Grundstrukturen des Arzneimittelversandes dargestellt worden. Der Apotheker tritt dabei mit seinem Versandhandelsangebot automatisch mit Kunden in Kontakt - Werbeeffekte sind dabei nicht auszuschließen, wenn nicht gar erwünscht. Soweit von diesen Werbeeffekten auch die zum Versand angebotenen Arzneimittel erfasst sind, muss sich das Versandhandelsangebot auch am Heilmittelwerbegesetz messen lassen.Show more23.11.2003, 16:55 Uhr
Th. Graefe et al.Arzneimittelversand nach neuem Rech
Im ersten Teil unserer Serie über den Arzneimittelversand nach Maßgabe des ab dem 1. Januar 2004 geltenden GKV-Modernisierungsgesetzes (BTDrS 675/03) hatten wir über die Voraussetzungen des Arzneimittelversandes durch eine Apotheke, insbesondere die Anforderungen an die Erteilung einer Erlaubnis für den Versandhandel berichtet. In den folgenden Teilen unserer Beitragsserie sollen die weiteren Anforderungen an eine Internet-Apotheke und die geltenden Informations- und Belehrungspflichten im Mittelpunkt stehen. Unsere Beitragsserie ist begleitet von einem visualisiertem Ablaufmodell, das wir unter www.apobase.net veröffentlicht haben.Show more16.11.2003, 16:55 Uhr
Hessen: Fortbildungszertifikat der Landesapothekerkammer
Änderung der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch die Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschlossen von der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 1. August 2001, veröffentlicht in der PZ Nr. 35/2001, S. 3065 ff. und DAZ Nr. 34/2001, S. 3982 ff., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 12. November 2003.Show more16.11.2003, 16:55 Uhr
Registrierung homöopathischer Arzneimittel
Bekanntmachung der Neufassung der Kostenverordnung für die Registrierung homöopathischer Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitShow more09.11.2003, 16:55 Uhr
Th. Graefe et. al.Arzneimittelversand nach neuem Rec
Ab 1. Januar 2004 wird es für die deutschen Apothekerinnen und Apotheker möglich sein, Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu betreiben. Die Entscheidung, ob man sich auf dieses neue Terrain begibt, bleibt jeder Apothekerin, jedem Apotheker selbst überlassen. Wer sich jedoch darauf einlässt, sollte Chancen und Risiken sorgfältig gegeneinander abwägen. Unsere neue Artikelserie zum Thema "Arzneimittelversand nach neuem Recht" will die nunmehr feststehenden Vorgaben für eine Versandapotheke besprechen und vor allem aus juristischer Sicht beleuchten.Show more09.11.2003, 16:55 Uhr
Einfuhr und Handel mit chinesischen Pflanzenteilen: Arzneimittel erst nach Zweck
Aus China importierte unbehandelte oder nur grob vorbehandelte getrocknete Pflanzenteile, die in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) zu Heilzwecken verwendet werden, stellen als solche keine Arzneimittel im Sinne des § 2 AMG dar. Diese Zweckbestimmung erhalten sie erst dann, wenn mehrere unterschiedliche Pflanzenteile in der Apotheke aufgrund ärztlicher Verordnung gezielt zusammengestellt und vermischt werden. (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Okober 2002, Az.: 11 LC 207/02 [rechtskräftig])Show more19.10.2003, 15:54 Uhr
Zulassungsverlängerung nach § 105 AMG
Ergänzung der Bekanntmachung über die Verlängerung der Zulassung nach § 105 des Arzneimittelgesetzes (AMG) (Veröffentlichung von Namen, Adressen und Fachbereichen der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bestellten Gegensachverständigen im Sinne des § 105 Abs. 5a Satz 5 AMG)Show more19.10.2003, 15:54 Uhr
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