
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Mehr Flexibilität mit dem Arbeitszeitkonto
Auch Apothekenangestellte wünschen sich immer häufiger flexible Arbeitsmöglichkeiten. Der Bundesrahmentarifvertrag regelt ein Jahresarbeitszeitkonto, mit dem dieses Anliegen umgesetzt werden kann. Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten?Show morerecht
Rechtssichere Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben
17.04.2026, 03:55 Uhr
Notdienst in der Apotheke
Seit Anfang des Jahres gelten in Deutschland neue arbeitsrechtliche Bestimmungen, die den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zum ärztlichen Bereitschaftsdienst Rechnung tragen sollen. Welche Auswirkungen haben die Änderungen des Arbeitszeitrechts auf die Notdienstbereitschaft in Apotheken?Show more01.02.2004, 17:05 Uhr
Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
Bekanntmachung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über einen Beschluss zur Änderung der Anlage A "Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" der Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (BUB-Richtlinien) {te}Vom 1. Dezember 2003 (aus BAnz. Nr. 14 vom 22. Januar 2004, Seite 989)Show more25.01.2004, 17:04 Uhr
Zulassung von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 14 vom 22. Januar 2004 ist auf Seite 991 die 56. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen (Auszug aus Entscheidungen der Gemeinschaft vom 15. September 2003 bis 15. Oktober 2003) vom 19. November 2003 abgedruckt.Show more25.01.2004, 17:04 Uhr
Zulassung von Arzneimittel
Im Bundesanzeiger Nr. 15 vom 23. Januar 2004 ist auf Seite 1083 der Hinweis auf eine Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln (Neuer Formularsatz für Anträge auf Zulassung von Blutkomponenten zur Transfusion) vom 26. November 2003 abgedruckt und liegt als Beilage dem Bundesanzeiger bei. Show more25.01.2004, 17:04 Uhr
C. Glöckler, W. BurfeindApothekenräume auslagern:
Manche Verrichtungen des Apothekers werden Ų schon aus Gründen der Überwachung Ų sinnvollerweise in Räumen erbracht, die direkt mit der Offizin verbunden sind. Bei anderen Tätigkeiten ist das Gebot der räumlichen Verbindung eher hinderlich, so z. B. bei Laboren oder sonstigen Betriebsräumen. Hier ist es oft nötig, besondere Voraussetzungen zu schaffen, die in den normalen Räumen oder direkt angrenzend nicht umsetzbar sind. Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) lockert nun das Gebot der räumlichen Nähe.Show more18.01.2004, 17:02 Uhr
T. Graefe et al.Arzneimittelversand nach neuem Recht
Der Apotheker, der neben dem Versandhandel auch den Betrieb seiner Offizinapotheke weiterhin zu organisieren und zu leiten hat, wird sich vor allem die Frage stellen, inwiefern er den zusätzlichen Aufwand im Rahmen des Versandhandels nicht "in eigener Person", sondern durch externe Dienstleister bewältigen kann. Diese Delegation bzw. Auslagerung von Aufgaben wird klassisch als Outsourcing (Outside Resources Using) bezeichnet. Dabei steht die Problematik im Vordergrund, dass bei der Übertragung von Zuständigkeiten auch Verantwortungsverlagerungen und Haftungsverschiebungen eintreten bzw. bestimmte Aufgaben wegen ihres personellen Bezugs nicht übertragbar sind.Show more11.01.2004, 17:01 Uhr
Widerruf der Approbation: Sofortvollzug nur unter engen Voraussetzungen
Der Anordnung einer sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Approbation sowie der Einziehung der Approbationsurkunde ist ein Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz gewährleistete Freiheit der Berufsausübung und -wahl. Sie ist nur zulässig, wenn ein Berufsverbot schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist. (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Oktober 2003, Az.: 1 BvR 1594/03)Show more28.12.2003, 16:58 Uhr
Th. Graefe et. al.Arzneimittelversand nach neuem Rec
Mit der Zulassung des Versandhandels von Arzneimitteln unter Einsatz des Mediums Internet eröffnet sich nicht nur ein neuer Absatzweg für Arzneimittel, sondern auch neues Haftungspotenzial für den Apotheker. Im folgenden Beitrag unserer Serie zum Versandhandel von Arzneimitteln sollen Haftungsrisiken, die mit einer Internetapotheke verbunden sein können und Möglichkeiten zu ihrer Minimierung aufgezeigt werden. Auch auf die Geltendmachung von Ansprüchen ist in diesem Zusammenhang einzugehen.Show more28.12.2003, 16:58 Uhr
Rheinland-Pfalz: Beitragsordnung der LAK
Aufgrund des § 14 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 2 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBl. S. 649, 1979, S. 22) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2001 (GVBl. S. 49), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz am 15. November 2003 folgende vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 8. Dezember 2003 genehmigte Satzungsänderung beschlossen.Show more14.12.2003, 16:56 Uhr
Rheinland-Pfalz: Gebührenordnung der LAK
Aufgrund des § 14 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 3 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBl. S. 649, 1979, S. 22) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2001 (GVBl. S. 49), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz am 15. November 2003 folgende vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 8. Dezember 2003 genehmigte Satzungsänderung beschlossen.Show more14.12.2003, 16:56 Uhr
T. Graefe et al.Arzneimittelversand nach neuem Recht
Bislang stand der Apotheker dem Kunden typischerweise an der Ladentheke gegenüber. Benötigte der Kunde Informationen oder Beratung, so wurde dies sofort unter den Beteiligten abgewickelt. Mit Einführung des Arzneimittelversandes muss nicht nur das direkte Gespräch als "Umschlagplatz" für Informationen ersetzt werden, es treten zu den traditionellen Informationsbedürfnissen auch neue hinzu: Unter welcher Adresse kann ich den Apotheker erreichen? Können Medikamente umgetauscht werden? Welche Informationen der Apotheker dem Kunden zu vermitteln hat, bestimmt nicht zuletzt der Gesetzgeber. Mit diesen Informationspflichten sind die traditionellen Versandhändler längst vertraut, zu groß ist die Gefahr, von Verbraucherschutzvereinen oder Konkurrenten kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Der das Offizingeschäft gewohnte Apotheker hatte bisher kaum Anlass, sich über die Webshop-Informationspflichten Gedanken zu machen Ų dies ändert sich, sobald er den Service des Medikamentenversandes anbieten will. In diesem Beitrag stehen daher die Informationspflichten im Mittelpunkt, die bei der Realisierung einer Internetapotheke zu berücksichtigen sind.Show more14.12.2003, 16:56 Uhr
Bayern: Änderung der Beitragsordnung
Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer hat am 12. November 2003 die folgende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung vom 26. November 1986, zuletzt geändert am 28. November 2001, beschlossen. Die Satzung wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 25. November 2003 (Az. 3.2/8545-114/101/03) genehmigt.Show more07.12.2003, 16:56 Uhr
Nordrhein: Beitragsordnung der AK
Änderung der Beitragsordnung der Apothekerkammer Nordrhein vom 19. November 2003Show more07.12.2003, 16:56 Uhr
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