
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Apotheker darf DrAnsay-Rezepte nicht beliefern
Ein Apotheker darf Rezepte, die über DrAnsay ohne persönlichen Kontakt zwischen Verordner und Kunden ausgestellt wurden, nicht entgegennehmen und beliefern. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte die Apothekerkammer Nordrhein. Sie appelliert an Apotheken, sich nicht an offensichtlich rechtswidrigen Geschäftsmodellen zu beteiligen.Show morerecht
urteile
Landgericht Düsseldorf
24.04.2026, 15:00 Uhr
Ethikkommission Mitgliedsliste
Vom 20. Januar 2004 (aus BAnz. Nr. 24 vom 5. Februar 2004, Seite 1854)Show more08.02.2004, 17:05 Uhr
Ethikkommission Satzung
Vom 20. Januar 2004 (aus BAnz. Nr. 24 vom 5. Februar 2004, Seite 1854)Show more08.02.2004, 17:05 Uhr
Zulassung von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 20 vom 30. Januar 2004 ist auf Seite 1525 die 57. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen (Auszug aus Entscheidungen der Gemeinschaft vom 15. Oktober 2003 bis 15. November 2003) vom 19. November 2003 abgedruckt. Show more01.02.2004, 17:05 Uhr
Sachsen-Anhalt: Beitragsordnung der Apothekerkammer
Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt {te}Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hat auf Ihrer Sitzung am 19. November 2003 aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13. Juli 1994 (GVBl. LSA 832), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 1996 (GVBl. LSA S. 220) folgende Änderung der Beitragsordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt vom 28. November 2001 (veröffentlicht in der Pharmazeutischen Zeitung Nr. 51/52, vom 20. Dezember 2001, S. 4534) beschlossen:Show more01.02.2004, 17:05 Uhr
Kostenordnung der Apothekerkammer
Satzung zur Änderung der Kostenordnung der Apothekerkammer Sachsen-AnhaltShow more01.02.2004, 17:05 Uhr
Notdienst in der Apotheke
Seit Anfang des Jahres gelten in Deutschland neue arbeitsrechtliche Bestimmungen, die den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zum ärztlichen Bereitschaftsdienst Rechnung tragen sollen. Welche Auswirkungen haben die Änderungen des Arbeitszeitrechts auf die Notdienstbereitschaft in Apotheken?Show more01.02.2004, 17:05 Uhr
Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
Bekanntmachung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über einen Beschluss zur Änderung der Anlage A "Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" der Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (BUB-Richtlinien) {te}Vom 1. Dezember 2003 (aus BAnz. Nr. 14 vom 22. Januar 2004, Seite 989)Show more25.01.2004, 17:04 Uhr
Zulassung von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 14 vom 22. Januar 2004 ist auf Seite 991 die 56. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen (Auszug aus Entscheidungen der Gemeinschaft vom 15. September 2003 bis 15. Oktober 2003) vom 19. November 2003 abgedruckt.Show more25.01.2004, 17:04 Uhr
Zulassung von Arzneimittel
Im Bundesanzeiger Nr. 15 vom 23. Januar 2004 ist auf Seite 1083 der Hinweis auf eine Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln (Neuer Formularsatz für Anträge auf Zulassung von Blutkomponenten zur Transfusion) vom 26. November 2003 abgedruckt und liegt als Beilage dem Bundesanzeiger bei. Show more25.01.2004, 17:04 Uhr
C. Glöckler, W. BurfeindApothekenräume auslagern:
Manche Verrichtungen des Apothekers werden Ų schon aus Gründen der Überwachung Ų sinnvollerweise in Räumen erbracht, die direkt mit der Offizin verbunden sind. Bei anderen Tätigkeiten ist das Gebot der räumlichen Verbindung eher hinderlich, so z. B. bei Laboren oder sonstigen Betriebsräumen. Hier ist es oft nötig, besondere Voraussetzungen zu schaffen, die in den normalen Räumen oder direkt angrenzend nicht umsetzbar sind. Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) lockert nun das Gebot der räumlichen Nähe.Show more18.01.2004, 17:02 Uhr
T. Graefe et al.Arzneimittelversand nach neuem Recht
Der Apotheker, der neben dem Versandhandel auch den Betrieb seiner Offizinapotheke weiterhin zu organisieren und zu leiten hat, wird sich vor allem die Frage stellen, inwiefern er den zusätzlichen Aufwand im Rahmen des Versandhandels nicht "in eigener Person", sondern durch externe Dienstleister bewältigen kann. Diese Delegation bzw. Auslagerung von Aufgaben wird klassisch als Outsourcing (Outside Resources Using) bezeichnet. Dabei steht die Problematik im Vordergrund, dass bei der Übertragung von Zuständigkeiten auch Verantwortungsverlagerungen und Haftungsverschiebungen eintreten bzw. bestimmte Aufgaben wegen ihres personellen Bezugs nicht übertragbar sind.Show more11.01.2004, 17:01 Uhr
Widerruf der Approbation: Sofortvollzug nur unter engen Voraussetzungen
Der Anordnung einer sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Approbation sowie der Einziehung der Approbationsurkunde ist ein Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz gewährleistete Freiheit der Berufsausübung und -wahl. Sie ist nur zulässig, wenn ein Berufsverbot schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist. (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Oktober 2003, Az.: 1 BvR 1594/03)Show more28.12.2003, 16:58 Uhr
Th. Graefe et. al.Arzneimittelversand nach neuem Rec
Mit der Zulassung des Versandhandels von Arzneimitteln unter Einsatz des Mediums Internet eröffnet sich nicht nur ein neuer Absatzweg für Arzneimittel, sondern auch neues Haftungspotenzial für den Apotheker. Im folgenden Beitrag unserer Serie zum Versandhandel von Arzneimitteln sollen Haftungsrisiken, die mit einer Internetapotheke verbunden sein können und Möglichkeiten zu ihrer Minimierung aufgezeigt werden. Auch auf die Geltendmachung von Ansprüchen ist in diesem Zusammenhang einzugehen.Show more28.12.2003, 16:58 Uhr
Rheinland-Pfalz: Beitragsordnung der LAK
Aufgrund des § 14 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 2 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBl. S. 649, 1979, S. 22) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2001 (GVBl. S. 49), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz am 15. November 2003 folgende vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 8. Dezember 2003 genehmigte Satzungsänderung beschlossen.Show more14.12.2003, 16:56 Uhr
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