
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Mehr Flexibilität mit dem Arbeitszeitkonto
Auch Apothekenangestellte wünschen sich immer häufiger flexible Arbeitsmöglichkeiten. Der Bundesrahmentarifvertrag regelt ein Jahresarbeitszeitkonto, mit dem dieses Anliegen umgesetzt werden kann. Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten?Show morerecht
Rechtssichere Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben
17.04.2026, 03:55 Uhr
Europäisches Arzneibuch
Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 4. Ausgabe, 7. Nachtrag*)Show more21.03.2004, 16:59 Uhr
Brandenburg: Ermächtigte Weiterbildungsleiter
Zur Weiterbildung im Land Brandenburg zugelassene WeiterbildungsleiterShow more21.03.2004, 16:59 Uhr
Brandenburg: Weiterbildungsstätten für Apotheker
Zur Weiterbildung im Land Brandenburg zugelassene WeiterbildungsstättenShow more21.03.2004, 16:59 Uhr
Chemikaliengesetz
Im Bundesanzeiger Nr. 50 vom 12. März 2004 ist auf Seite 4686 der Hinweis auf eine Bekanntmachung von Informationen über nach dem Chemikaliengesetz angemeldete Stoffe vom 11. Februar 2004 abgedruckt. Diese Bekanntmachung wird als Beilage 50 a zum genannten Bundesanzeiger veröffentlicht. Show more14.03.2004, 16:58 Uhr
Bundesgerichtshof: Kein Betrug, aber...
Das Einreichen eines kassenärztlichen Rezepts, für dessen Erteilung keine medizinische Indikation vorliegt, stellt keinen Betrug des Patienten gegenüber der Krankenkasse und dem Apotheker dar. Der Apotheker ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, das vorgelegte Rezept auf seine medizinische Richtigkeit hin zu überprüfen. Ein Betrug liegt auch nicht vor, wenn der die Arzneimittelverordnung ausstellende und insoweit als Vertreter der Kasse handelnde Arzt weiß, dass die angegebenen Leistungen nicht notwendig sind. Dies hat das oberste deutsche Zivilgericht in einem Grundsatzbeschluss entschieden. (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2003/ Az.: 4 StR 239/03)Show more14.03.2004, 16:58 Uhr
Apothekenbesichtigung: Der Pharmazierat darf unangemeldet kommen
Bei der Durchführung einer Apothekenbesichtigung durch einen Pharmazierat, hat die zuständige Behörde einen Ermessensspielraum, auf welche Art und Weise die Überprüfung erfolgen soll. Sie kann ihren Besuch durchaus vorher anmelden Ų am effektivsten ist es jedoch, wenn der Pharmazierat unangekündigt kommt. Eine Verwaltungsvorschrift zum Arzneimittelgesetz (AMG), die besagt, dass Besichtigungen in der Regel unangemeldet erfolgen sollen, ist nicht zu beanstanden. Insbesondere ist sie mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zu vereinbaren. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wurde vom 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg bestätigt. Der VGH lehnte eine Berufung des Apothekers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts als unzulässig ab. (Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 27. Januar 2004, Az.: 9 S 1343/03)Show more07.03.2004, 16:58 Uhr
Chemikalienrechtliche Verordnungen
Achte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen*) Show more07.03.2004, 16:58 Uhr
„FS Arzneimittelindustrie“-Kodex
Im Bundesanzeiger Nr. 40 vom 27. Februar 2004 ist auf Seite 3534 die Bekanntmachung Nr. 15/2004 über den Antrag auf Anerkennung der Wettbewerbsregeln des noch zu gründenden Vereins "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V." ("FS Arzneimittelindustrie"-Kodex) des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (VFA), Hausvogteiplatz 13, 10117 Berlin vom 16. Februar 2004 abgedruckt.Show more29.02.2004, 16:58 Uhr
Zulassung von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 40 vom 27. Februar 2004 ist auf Seite 3546 die 58. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen (Auszug aus Entscheidungen der Gemeinschaft vom 15. November 2003 bis 15. Dezember 2003 abgedruckt.Show more29.02.2004, 16:58 Uhr
Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis
Im Bundesanzeiger Nr. 37 vom 24. Februar 2004 ist auf Seite 3274 eine Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Pflegekassen Ų Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis Ų vom 30. Januar 2004 abgedruckt.Show more29.02.2004, 16:58 Uhr
Thüringen: Beitragsordnung der Landesapothekerkammer
Vom 27. Februar 2004Show more29.02.2004, 16:58 Uhr
Medizinprodukte-Verordnung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Medizinprodukte*Show more22.02.2004, 17:05 Uhr
T. KieserÖffentliche Ausschreibung von Heimversorgu
Der Abschluss eines Heimversorgungsvertrages zwischen einem Heimträger und einem Apotheker zur Versorgung der Heimbewohner mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten kann für letzteren durchaus lukrativ sein. Heimbewohner haben einen überdurchschnittlich großen Bedarf an Arzneimitteln. Zu diesem Kundenpotenzial erhält der Apotheker durch Abschluss des Heimversorgungsvertrages einen geregelten Zugang. Von praktischem Interesse ist es deshalb, zu wissen, ob es dem Heimträger freisteht zu entscheiden, mit welcher Apotheke ein Heimversorgungsvertrag geschlossen wird.Show more22.02.2004, 17:05 Uhr
Zivilrechtliche Aspekte des Versandhandels mit Arzneimitteln
W. Voit / Die besondere Gefährdungslage beim Versandhandel im Unterschied zum Kauf eines Arzneimittels in einer Präsenzapotheke entsteht durch das Fehlen eines persönlichen Kontakts zwischen Apotheker und Kunde. Vor diesem Hintergrund bestehen für Versandapotheken weit reichende und vielfältige gesetzliche Vorgaben und Informationspflichten zum Schutze des Verbrauchers. Worauf müssen Apotheker achten, die ihren Kunden den Versand von Arzneimitteln anbieten?*Show more22.02.2004, 17:05 Uhr
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