Außenschalter sind erlaubt
Nach der Zulassung des Versandhandels mit Medikamenten durch das GKV-Modernisierungsgesetz stellt die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über den Außenschalter einer Apotheke keinen Verstoß gegen § 17 Abs. 1 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) mehr dar. Mit diesem Leitsatz hat das Bundesverwaltungsgericht zwei gegenteilige Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und seine bisherige Rechtsprechung zum Verbot von "Apotheken-Autoschaltern" revidiert.(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. April 2005, Az.: 3 C 9.04)
