Deutscher Apotheker Verlag - PROD
GKV-Spitzenverband soll Vertragsstrafe gegen DocMorris verhängen
Die „Freie Apothekerschaft“ hat den GKV-Spitzenverband aufgefordert, gegen DocMorris vorzugehen. Wegen der Verstöße des Versenders gegen das heilmittelwerberechtliche Zuwendungsverbot und in der Folge gegen den Rahmenvertrag, sei eine Vertragsstrafe zu verhängen und ein Ausschlussverfahren zu prüfen.Show morerecht
Aufforderung der „Freien Apothekerschaft“
26.06.2026, 08:30 Uhr
Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis
Im Bundesanzeiger Nr. 86 vom 10. Mai 2005 ist auf Seite 7173 eine Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Pflegekassen Ų Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis Ų vom 1. April 2005 abgedruckt. Show more15.05.2005, 16:09 Uhr
Registrierung, Zulassung und Nachzulassung von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 81 vom 29. April 2005 ist auf Seite 6892 eine Bekanntmachung über die Registrierung, Zulassung und Nachzulassung von Arzneimitteln Ų Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe II Ų Anhörung betreffend die Selektiven Serotonin-Wiederaufnahme-Inhibitoren (SSRI) Atomoxetin, Citalopram, Escitalopram, Fluoxetin, Fluvoxamin, Mianserin, Milnacipran, Mirtazapin, Paroxetin, Reboxetin, Sertralin und Serotonin- und Noradrenalin-Wiederaufnahme-Inhibitoren (SNRI) Venlafaxin vom 24. März 2005 abgedruckt.Show more01.05.2005, 16:08 Uhr
Beitragsordnung
Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer vom 16. März 2005Show more01.05.2005, 16:08 Uhr
Zur Rose darf (vorerst) weiter Rabatte gewähren
Die Zur Rose-Rabatt-Schlachten gehen weiter. Eine Klage gegen die umstrittene Versandapotheke blieb – zumindest vorerst – ohne Erfolg. Nach einem Urteil des Landgerichts Halle verstößt das Zur Rose-Gutscheinsystem weder gegen die Arzneimittelpreisverordnung noch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Die Entscheidung vom 10. März 2005 (Az.: 9 O 33/05) erging im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens und kann nunmehr im Hauptverfahren überprüft werden.Show more01.05.2005, 16:08 Uhr
QMS-Satzung
Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der Apothekerkammer Bremen für ApothekenShow more24.04.2005, 16:08 Uhr
Weiterbildung von Kammerangehörigen
Ergänzung des Verzeichnisses der zur Weiterbildung ermächtigten KammerangehörigenShow more24.04.2005, 16:08 Uhr
Nur wenig neue Werbemöglichkeiten
Mit der anstehenden 14. AMG-Novelle (14. Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz) soll auch das Heilmittelwerbegesetz geändert werden. Der Gesetzesentwurf der Regierung, der vergangene Woche veröffentlicht wurde, bringt aber nicht die häufig geforderte Liberalisierung der Heilmittelwerbung. Die Möglichkeiten der Öffentlichkeitswerbung für nicht erstattungsfähige Arzneimittel werden nur geringfügig erweitert. Immerhin hat die Regierung das noch im Referentenentwurf vorgesehene Verbot der Öffentlichkeitswerbung für erstattungsfähige OTC-Arzneimittel gestrichen.Show more17.04.2005, 16:08 Uhr
Hauptsatzung
Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der HauptsatzungShow more17.04.2005, 16:08 Uhr
Berufsbildungsreformgesetz
Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz – BerBiRefG)Show more10.04.2005, 16:08 Uhr
Europäisches Arzneibuch
Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 5. Ausgabe, 1. Nachtrag*)Show more10.04.2005, 16:08 Uhr
Muss die Bank dem Sicherheitenwechsel zustimmen?
In Zeiten, in denen "Mobilität" groß geschrieben und von Arbeitsuchenden die Bereitschaft zum Wohnortwechsel als selbstverständlich vorausgesetzt wird, ist es nichts Ungewöhnliches, dass Grundeigentum an dem einen Ort veräußert und an einem anderen neu erworben wird. Dient dieses Grundeigentum zur dinglichen Sicherung eines Kredits, steht damit in der Regel ein Sicherheitenwechsel an: Das zu veräußernde Grundeigentum muss von dem auf ihm lastenden "Grundpfandrecht" (Hypothek oder Grundschuld) befreit und ein solches Recht an dem neuen Grundeigentum begründet werden.Show more10.04.2005, 16:08 Uhr
Wenn die gemieteten Apothekenräume Mängel haben
Mängel an den Geschäftsräumen können sich auch schädigend auf den Apothekenbetrieb auswirken. Gravierende Mängel der Apothekenräume können sogar dazu führen, dass der Apothekenleiter das Interesse an der weiteren Nutzung der Mietsache verliert. So beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder die Schimmelbildung in Mieträumen, von welcher leicht eine Gesundheitsgefährdung für den Inhaber der Apotheke und seine Mitarbeiter ausgehen kann. Welche Rechte stehen dem Apothekenleiter dann gegenüber seinem Vermieter zu?Show more03.04.2005, 16:08 Uhr
Meistgelesen
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Rechtliches
© 2026 Deutsche Apotheker Zeitung