Schriftlicher Arbeitsvertrag für (fast) alle Arbeitnehmer
Seit mehr als zehn Jahren Pflicht(bü). An sich schon seit mehr als zehn Jahren Pflicht – doch offenbar immer noch nicht "Allgemeingut": Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Genauer gesagt: fast alle. Das Paragrafenwerk lautet "Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen".
