Urlaubsvertretung als selbstständige Tätigkeit?
Ein rechtliches Minenfeld
Von Iris Borrmann, Hamburg
Eine wachsende Anzahl von örtlich ungebundenen Apothekern und Apothekerinnen hält es nicht mehr für wünschenswert, in einem Kleinbetrieb angestellt zu sein. Sie bieten ihre Vertretungstätigkeit als freie Mitarbeiter im Rahmen eines Honorarvertrages an. Ist dies vor dem Hintergrund des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung rechtlich machbar? Der nachfolgende Beitrag zeigt, dass es hier durchaus für den Inhaber als auch für den Vertretungsapotheker Fallstricke gibt, die berufsrechtliche Verfahren oder Zahlungsansprüche in erheblichem Umfang bedeuten können.