Impressumspflichten für Apotheker
Pflichtangaben gut platzieren – auf das Impressum muss man jederzeit zugreifen können
In den spezifischen Fragen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts sind Apotheker schon alleine aufgrund der anhaltenden Berichterstattung über die gerichtlichen und behördlichen Auseinandersetzungen hinreichend sensibilisiert. Die Praxis zeigt allerdings, dass insbesondere in geschäftlichen E-Mails und auf Onlineauftritten der Apotheker die Pflicht zur Angabe eines ordnungsgemäßen Impressums vernachlässigt wird – ein Umstand, der oftmals Grund für Abmahnungen ist und – was wiederum vielen Apothekern nicht bekannt ist – eine Geldbuße bis zu 5000 Euro bzw. 50.000 Euro nach sich ziehen kann. Der vorliegende Beitrag soll daher einen praxisnahen Überblick über die derzeit geltenden Anforderungen an das Impressum des Apothekers bieten.