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Coronavirus-Impf- und Testverordnung Verlängert
Coronatest-Unterlagen sind noch bis Ende 2028 aufzubewahren
In der Corona-Krise finanzierte der Bund massenhaft Tests. Nicht alle Anbieter haben korrekt abgerechnet. Damit die Behörden etwaigen Betrügern noch hinterherkommen, wurden nun die Aufbewahrungsfristen für die Abrechnungsunterlagen bis Ende 2028 verlängert – das trifft auch die Ehrlichen.
Berlin – 06.12.2024, 12:45 Uhr

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