Coronavirus-Impf- und Testverordnung Verlängert

Coronatest-Unterlagen sind noch bis Ende 2028 aufzubewahren

In der Corona-Krise finanzierte der Bund massenhaft Tests. Nicht alle Anbieter haben korrekt abgerechnet. Damit die Behörden etwaigen Betrügern noch hinterherkommen, wurden nun die Aufbewahrungsfristen für die Abrechnungsunterlagen bis Ende 2028 verlängert – das trifft auch die Ehrlichen.