Unzureichende Aufklärung: Kasse muss zahlen
BERLIN (ks). Lässt ein Vertragsarzt einen gesetzlich versicherten Patienten durch unzureichende Aufklärung in dem Glauben, er erbringe eine zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehörende Behandlung, so liegt ein sogenanntes Systemversagen vor. Die Konsequenz: Die Krankenkasse muss die Behandlungskosten auch dann übernehmen, wenn der Versicherte einen Privatbehandlungsvertrag mit dem Arzt unterzeichnet hat. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einem letzte Woche veröffentlichten Urteil.(Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. April 2011, Az.: L 8 KR 313/08)