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Vielen droht Altersarmut

Bei den "jungen Alten" klafft die Schere zwischen Niedrigeinkommen und Spitzenverdienst besonders stark. Insgesamt mussten sie von 2003 bis 2008 deutliche Einkommensverluste hinnehmen. Auch die Prognosen für künftige ältere Generationen sind ungünstig. Vielen alleinstehenden älteren Frauen droht Altersarmut. Dies zeigen Berechnungen vom Institut Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen (Autor: Peter Enste).

Das Nettoeinkommen der älteren Generation ist bis 2008 durchschnittlich um knapp 3% auf 2914 Euro gestiegen. Nach Altersgruppen differenziert, bietet sich allerdings ein Bild mit Licht und Schatten: Während das Einkommen bei den 65- bis 70-Jährigen stagnierte, ist es bei den 55- bis 65-Jährigen sogar um 3,2% gesunken. Zugelegt haben nur die über 70-Jährigen.

Und die Aussichten bleiben düster. Als Gründe nennt Enste die zunehmend lückenhaften Erwerbsbiografien und die Einschnitte in den Sozialversicherungssystemen (Gesundheitswesen und Rente).

Während Doppelverdienerhaushalte sich im Alter über vergleichsweise gute finanzielle Bedingungen freuen können, besteht für Alleinverdiener und insbesondere für alleinstehende Frauen ein deutliches Armutsrisiko.


Quelle: IAT, FTD


Dr. Sigrid Joachimsthaler


KOMMENTAR

Warum an die Zukunft denken …?


Ja klar, wenn man jung ist und wenig verdient, mögen 5 oder 8 Euro netto am Monatsende verlockender klingen als 10 Euro monatlich in einem Altersvorsorgevertrag. Das Gleiche könnte für die 35-jährige Mutter mit dem 400-Euro-Job als Wiedereinstieg nach der Babypause gelten. Und auch die 55-jährige PKA mit der 20-Stunden-Stelle fragt sich vielleicht, ob sie nicht mit einer Nettogehaltserhöhung von 10 Euro besser bedient wäre als mit 15 Euro monatlich zur betrieblichen Altersvorsorge.

Doch die aktuelle Untersuchung des IAT zeigt einmal mehr, wie wichtig Altersvorsorge gerade für Frauen ist. Wer kann schon garantieren, dass man von heute bis ins Alter mit einem gutverdienenden Partner zusammenbleibt? Wer von den Jungen und Mittelalten kann heute noch davon ausgehen, später zumindest durch eine Hinterbliebenenrente versorgt zu sein?

Selbst ist die Frau (und natürlich auch der Mann), muss also die Devise heißen in Zeiten, wo der Staat die Verantwortung immer mehr auf die Schultern des einzelnen Bürgers verlagert.

Versicherungen sind aber kompliziert und die eine oder der andere traut der Branche nicht über den Weg – nicht immer ganz unberechtigt. Deshalb haben die Tarifpartner ADA und ADEXA nach einer Lösung gesucht, die tariflich sicher, seriös und profitabel für die Versicherten (!) ist und den Besonderheiten des Apothekenbereichs sowie der zu erwartenden Beiträge (Minimum 10 Euro) Rechnung trägt. Diese Lösung heißt ApothekenRente.

Trotzdem ist keiner gezwungen, einen bestimmten Anbieter oder Vertrag zu wählen. Auch kann niemand gezwungen werden, Gehaltsumwandlung zu betreiben oder gar eine bestimmte Höhe umzuwandeln (ebenso darf aber kein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter von seinem gesetzlichen Anspruch auf Gehaltsumwandlung abhalten). Falsch machen kann man in keinem Fall etwas, wenn man den tariflichen Arbeitgeberbeitrag von 10,00 bis 27,50 Euro je nach Wochenarbeitszeit in einen bAV-Vertrag steckt. Wer sich persönlich beraten lässt, wird spätestens im Rentenalter froh sein, sich für die Vorsorge entschieden zu haben.


Tanja Kratt, ADEXA, Zweite Vorsitzende



DAZ 2011, Nr. 34, S. 72

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